Lichtmasten richtig aufstellen: ASR Vorschriften für Beleuchtung & Faustregeln

Autor: Johannes Partz / ✅ Aktualisiert am: 04.05.2023 / Startseite » Lichtmasten richtig aufstellen: ASR Vorschriften für Beleuchtung & Faustregeln

Mobile Lichtmasten kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn Bereiche im Freien temporär zu beleuchten sind. Handelt es sich dabei um Arbeitsbereiche, gelten die Vorschriften der Arbeitsstättenrichtlinie für die Beleuchtung. Die ASR 3.4 enthält genaue Vorgaben zur Beleuchtungsstärke und zur Aufstellung mobiler Lichtmasten, die den Schutz der Gesundheit sicherstellen sollen. Ihre Einhaltung ermöglicht es, Sehaufgaben zuverlässig zu erledigen, Gefahren rechtzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden.

ASR Beleuchtung mit mobilem Lichtmast

Deutsche-Thermo.de fasst die wichtigen Anforderungen an die Beleuchtung nach ASR 3.4 im Freien zusammen und gibt Tipps zur Einhaltung.

Die Themen im Überblick

Lichtmasten im Freien aufstellen: Diese Vorschriften gibt es

Während private Nutzer bei der Aufstellung mobiler Lichtmasten nur ihre eigenen Anforderungen zu erfüllen haben, gibt es im gewerblichen und öffentlichen Raum handfeste Vorgaben. Diese sollen ein sicheres Arbeitsumfeld schaffen, die Gesundheit der Beschäftigten schützen und Unfälle vermeiden. Zu den wichtigsten Vorgaben gehören dabei die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A 3.4 – Beleuchtung).

Arbeitsstättenverordnung: Beleuchtung nach Stand der Technik

Die Arbeitsstättenverordnung verfolgt das Ziel, Sicherheit und Schutz der Gesundheit beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten zu gewährleisten. In diesem Zuge enthält sie einen umfänglichen Anforderungskatalog, der im Wesentlichen auf dem aktuellen Stand der Technik basiert. Im Anhang „Anhang Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Absatz 1“ sind unter Punkt 3.4 grundlegende Vorgaben für Beleuchtungsanlagen zu finden. Wichtig ist dabei eine angemessene künstliche Beleuchtung, wobei durch die Aufstellung von Beleuchtungsanlagen keine Gefahr entstehen darf. Ist die Sicherheit der Beschäftigten bei einem Ausfall der Kunstlichtanlage gefährdet, ist zudem eine Sicherheitsbeleuchtung Pflicht. Relevant sind diese Vorgaben auch, wenn es um das Aufstellen eines Lichtmastes geht, der Arbeitsbereiche im Freien ausleuchten soll.

Arbeitsstättenrichtlinie enthält konkrete Vorgaben für Lichtanlagen

Wer auf öffentlich oder geschäftlich genutzten Freiflächen mobile Lichtmasten aufstellen möchte, findet konkrete Anforderungen in der ASR A3.4 „Arbeitsstättenrichtlinie Beleuchtung“. Diese stellt den aktuellen Stand der Technik dar und enthält Vorgaben für die Beleuchtungsstärke in verschiedenen Tätigkeitsbereichen. Darüber hinaus zeigt die ASR, was in Bezug auf Leuchtmittel, Aufstellung und Wartung zu beachten ist, wenn Sie einen mobilen Lichtmast mieten oder kaufen.

Wichtig zu wissen:

Bei einer Gefährdungsbeurteilung kann herauskommen, dass sich die Anforderungen der ASR Beleuchtung nur mit enormem Aufwand einhalten lassen. Ist das der Fall, können Arbeitgeber von der Arbeitsstättenverordnung abweichen. Eine individuelle Beurteilung ist dann allerdings Pflicht.

DGUV 215 hilft basierend auf ArbStättV und ASR bei der Planung

Neben der Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitsstättenrichtlinie für die Beleuchtung gibt es auch weitere Veröffentlichungen zu diesem Thema. Ein Beispiel dafür ist die DGUV Information 215-210 der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese fasst die Inhalte der vorgenannten Werke zusammen und ergänzt sie um wertvolle Hintergrundinformationen sowie Praxistipps. Wer Lichtmasten richtig aufstellen möchte, sollte die Vorschrift als Basis heranziehen, um Fehler sowie Unfälle bestmöglich zu vermeiden.

Grundlegende Anforderungen der ASR 3.4 an die Außenbeleuchtung

Geht es um die künstliche Beleuchtung im Freien, sind zahlreiche Punkte zu beachten. So zum Beispiel die Beleuchtungsstärke. Diese muss ausreichen, um Sehaufgaben zuverlässig zu erledigen und Gefahren rechtzeitig zu erkennen. Lichtmasten dürfen darüber hinaus nicht blenden. Sie müssen Warnzeichen und Gefahrentafeln in der richtigen Farbe wiedergeben und verhindern, dass Schatten wichtige Regionen der Arbeitsbereiche verdunkeln. Welche grundlegenden Vorgaben darüber hinaus bestehen und was das für die Praxis bedeutet, zeigt die folgende Tabelle.

Anforderungen an die Beleuchtung zum ArbeitsschutzBedeutung für die Praxis
Beleuchtungsstärke (E)Die minimale Beleuchtungsstärke gibt an, wie viel Licht auf eine Fläche trifft. Sie lässt sich in Lux (lx) angeben und hängt davon ab, wie beschäftigte einen entsprechenden Bereich nutzen. So gibt es beispielsweise für die Baustellenbeleuchtung Vorschriften für allgemeine Bereiche (20 lx) sowie Flächen zum Erledigen feiner Aufgaben (200 lx). Entsprechende Grenzwerte gibt die ASR Beleuchtung in Anhang 2 vor.
BlendungGrundsätzlich ist darauf zu achten, dass Lichtquellen wie Lichtmasten nicht übermäßig blenden. Könnten Beeinträchtigungen zu Unfällen oder dazu führen, dass wichtige Signalanlagen nicht erkannt werden, ist generell darauf zu verzichten. Möglich ist das durch die gezielte Auswahl von Leuchtmitteln und die optimale Standortwahl beim Aufstellen von Lichtmasten. Als sehr blendarm gelten beispielsweise Leuchtballons, die auf vielen nächtlichen Baustellen zum Einsatz kommen.
FarbwiedergabeDie Farbwiedergabe beschreibt, welchen Einfluss eine Lichtquelle auf die Farben von Anlagen, Gegenständen oder zum Beispiel Warnschildern haben. Sie lässt sich mit dem Farbwiedergabeindex (Ra) von 0 bis 100 dimensionslos klassifizieren, wobei Beleuchtungsanlagen mit dem Index 100 die Farbwiedergabe nicht verfälschen. Wie hoch der Farbwiedergabeindex im Außenbereich sein darf, hängt vom jeweiligen Tätigkeitsbereich ab. Entsprechende Vorgaben finden Sie in Anhang 2 der Arbeitsstättenrichtlinie Beleuchtung.
Flimmern/PulsierenFlimmert oder pulsiert das Licht, kommt es oft zu Ermüdungserscheinungen oder Störungen der Wahrnehmung. Da beides im geschäftlichen Umfeld eine erhöhte Unfallgefahr nach sich zieht, ist so gut es geht darauf zu verzichten. Realisieren lässt sich das mit modernen elektronischen Vorschaltgeräten oder dreiphasigen Anschlüssen. Auch regelmäßige Wartungsarbeiten helfen, die Vorgaben der ASR 3.4 zu erfüllen und hier kein erhöhtes Risiko einzugehen.
VerschattungSchatten helfen, Gegenstände im Dunkeln besser wahrzunehmen. Das funktioniert jedoch nur, wenn Gefahrenstellen nicht selbst im Schatten liegen. Um Letzteres zu verhindern, kommt es auf eine optimale Standortwahl an, wenn Sie Lichtmasten richtig aufstellen wollen.
Wartung und InstandhaltungAuch die beste Planung hilft nichts, wenn Beleuchtungsanlagen nicht funktionieren. Um Verschmutzungen, Defekte und andere Störungen frühzeitig zu erkennen, sind regelmäßig Wartungsarbeiten durchzuführen. Wichtig ist das vor allem auch dann, wenn sich beleuchtete Bereiche schnell verändern, wie es beispielsweise auf Baustellen der Fall ist. Hier gilt es, die Lichtmasten und deren Aufstellung regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf anzupassen.

Außen- und Baustellenbeleuchtung: So viel Licht ist nötig

Wie stark sollte die Beleuchtung zum Arbeitsschutz im Freien sein? Welcher Farbwiedergabeindex ist einzuhalten? Antworten auf diese Fragen gibt die Arbeitsstättenrichtlinie A3.6 im Anhang 2. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Grenzwerte im Überblick.

TätigkeitsbereichBeleuchtungsstärkeFarbwiedergabeindex
Verkehrswege
Toranlagen5025
Fußwege525
Werkstraßen mit Be- und Entladezone oder mit starkem Querverkehr (max. 30 km/h)1025
Werkstraßen mit Be- und Entladezone oder mit starkem Querverkehr (max. 50 km/h)2025
Parkplätze
Betriebliche Parkplätze1025
Häfen
Kaianlagen, Kaikante525
Verladung von Massengut (Schüttgut, Flüssigkeit)1025
Lager für Massengut1025
Verladen von Stückgut2025
Lager für Stückgut2025
Container-Umschlagflächen, Stellflächen und Verkehrsflächen2025
Be- und Entladen von Containern10025
Anlegestellen für Personenverkehr3025
Anlegestellen für gemischten Verkehr5025
Docks5060
Umschlagflächen, Verladestellen, Lagerflächen
Lagerflächen Massengut1025
Umschlagflächen, Verladestellen3025
Lagerflächen Stückgut3025
Gleisanlagen, Bahnbereiche
Tätigkeiten im Gleisbereich, Rangieren, Verkehrswege in Bahnanlagen bei Eisenbahnen1025
Gleisbauarbeiten5025
Bahnüberwege2025
Laderampen15040
Umschlagbereiche3025
Chemische Großanlagen
Einfache Arbeiten, Betätigung von Ventilen, Motoren, Brennern2025
Be- und Entladebereiche5060
Kraftwerke
Verkehrszone herkömmliche Kraftwerke1060
Verkehrszone Kernkraftwerke2060
Schaltanlagen2025
Tagebau
Orientierungsbeleuchtung360
Zusatzbeleuchtung im Arbeitsbereich2060
Kläranlagen
Wege525
Gebrauch von Werkzeugen, Bedienung handgesteuerter Ventile, In- und Außerbetriebsetzen von Motoren, mechanische Wasseraufbereitungsanlagen, z. B. Rechen5020
Chemische Wasseraufbereitungsanlagen, Undichtigkeitsprüfungen, allgemeine Wartungsarbeiten, Instrumentenablesung10040
Reparaturarbeiten an Motoren und elektrischen Einrichtungen20060
Tankstellen
Tankstellen10060
Flughäfen
Vorfeld allgemein2025
Umschlagsbereiche im Vorfeld3025

Quelle: ASR Beleuchtung, Anlage 2, Stand 12.2022

Bei der Baustellenbeleuchtung weichen die Vorschriften der ASR ab

Geht es um die Baustellenbeleuchtung, sind eigene Vorschriften zu berücksichtigen. So gilt nach Abschnitt 9 der ASR Beleuchtung eine Lichtstärke von mindestens 20 Lux. Abhängig von der ausgeübten Tätigkeit sind die Werte unter Umständen anzuheben, wie die folgende Übersicht zeigt.

TätigkeitsbereichBeleuchtungsstärke
Allgemeine Baustellenbeleuchtung, Verkehrswege20 lx
Grobe Tätigkeiten, wie Erdarbeiten, Hilfs- und Lagerarbeiten, Transport, Verlegen von Entwässerungsrohren50 lx
Normale Tätigkeiten, wie Montage von Fertigteilen, einfache Bewehrungsarbeiten, Schalungsarbeiten, Stahlbeton- und Maurerarbeiten, Installationsarbeiten, Arbeiten im Tunnel100 lx
Feine Tätigkeiten, wie anspruchsvolle Montagen, Oberflächenbearbeitung, Verbindung von Tragwerkselementen200 lx

Handelt es sich hingegen um Dauerarbeitsplätze wie in Innenräumen, sind auch die Anforderungen an Innenraumbeleuchtungsanlagen zu berücksichtigen. Diese finden Sie in Anlage 1 der ASR A3.4 passend zur jeweiligen Tätigkeit.

Da das Gefahrenpotenzial auf Baustellen grundsätzlich sehr hoch ist, fordert die Arbeitsstättenrichtlinie Beleuchtung auch eine sogenannte Sicherheitsbeleuchtung. Der Fall ist das immer dann, wenn die Beleuchtungsstärke während der Arbeitszeit weniger als ein Lux betragen kann. Das ist zum Beispiel in Schächten, Tunneln, Innenräumen oder bei Arbeiten im Winterhalbjahr der Fall.

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass das nicht ausreicht, sind ist die Beleuchtungsstärke anzuheben. So auch bei Bauarbeiten unter Tage (z. B. Tunnelbauarbeiten), wo die ASR A3.4 mindestens 15 Lux fordert.

Hinweise und Tipps aus der Praxis für mobile Lichtmasten

Bei einer Außenbeleuchtung gibt es zahlreiche Vorschriften, die vor allem in der Arbeitsstättenrichtlinie enthalten sind. Diese in der Praxis einzuhalten, ist die Aufgabe einer fachgerechten Planung. Neben der Berechnung der richtigen Lichtmast-Anzahl kommt es dabei auch auf die Auswahl passender Geräte und deren optimale Platzierung an.

Vor dem Lichtmast Aufstellen: Auf die örtlichen Gegebenheiten achten

Geht es um die Auswahl der passenden Lichtmaste, spielen die örtlichen Gegebenheiten eine große Rolle. Welche Geräte infrage kommen, hängt dabei unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Tätigkeitsbereich: Wozu nutzen Sie die auszuleuchtende Fläche? Handelt es sich um eine Baustraße, eine Baustelle oder Bereiche, an denen zum Beispiel Gleisbauarbeiten stattfinden sollen? Eine Antwort auf diese Frage hilft, die benötigte Beleuchtungsstärke in Lux aus Anlage 2 der ASR A3.6 Beleuchtung auszuwählen.
  • Größe und Gelände: Wie groß ist die auszuleuchtende Fläche und wie ist sie beschaffen? Gibt es Gebäude, Bäume oder andere Hindernisse, die großflächige Schatten werfen könnten? Um die Anzahl der nötigen Lichtmasten zu bestimmen, sind Antworten auf diese Fragen besonders wichtig.
  • Stromversorgung: Auch die örtlichen Gegebenheiten sollten vor der Auswahl von Lichtmasten bekannt sein. Wichtig sind dabei Faktoren wie die Stromversorgung. Ist diese am Einsatzort nicht sichergestellt, benötigen Sie mobile Lichtmasten mit Akku oder eigenem Generator.
  • Lärmschutz: Bei Einsätzen im bewohnten Gebiet sind häufig Lärmschutzanforderungen zu erfüllen. Möglich ist das mit akkubetriebenen Lichtmasten oder Hybrid-Anlagen. Letztere verfügen über einen Generator und einen Akkumulator, wobei der Stromerzeuger den Akku am Tage belädt, um in der Nacht einen flüsterleisen Betrieb zu ermöglichen.
  • Umweltschutz: Bestehen hohe Anforderungen an den Umweltschutz, lassen sich diese zum Beispiel mit mobilen Solaranlagen oder gasbetriebenen Generatoren erfüllen. Für die Beleuchtung in Tunneln sind außerdem Partikelfilter am integrierten Stromerzeuger nötig, um Gefahren für die Gesundheit auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Windverhältnisse: Wie steht es um die klimatischen Bedingungen am Einsatzort? Herrscht häufig starker Wind, ist das bei der richtigen Aufstellung von Lichtmasten zu berücksichtigen. Zum Einsatz kommen dann unter anderem spezielle Sicherungen, die die Anlagen vor dem Umkippen schützt.
  • Örtliche Gegebenheiten: Einen großen Einfluss auf die Auswahl des richtigen Lichtmastes haben darüber hinaus auch die örtlichen Gegebenheiten. Ist die Höhe begrenzt? Gibt es nur wenige ebene und tragfähige Aufstellflächen?

Nur wenn Sie die hier aufgeführten Fragen vollumfänglich beantworten können, sollten Sie einen mobilen Lichtmast mieten oder kaufen. Andernfalls erfüllen Geräte die individuellen Anforderungen unter Umständen nicht und müssen nachträglich ausgetauscht werden. Das ist mit zusätzlichen Kosten und zeitlichen Verzögerungen verbunden.

Richtige Anzahl der nötigen Beleuchtungsanlagen einfach berechnen

Sind die grundsätzlichen Anforderungen bekannt und Sie haben eine Technologie ins Auge gefasst? Dann geht es um die Dimensionierung. In diesem Zuge beantworten Sie die Frage, wie viele Lichtmasten nötig sind, um eine entsprechende Fläche auszuleuchten. Hilfreich ist dabei die folgende Gleichung:

  • Anzahl der Leuchten = (Beleuchtungsstärke x Fläche) / (Lumen pro Lichtmast x Abminderungsfaktor)

Ein Beispiel: Für allgemeine Bereiche auf Baustellen fordert die ASR Beleuchtung eine Beleuchtungsstärke von 20 Lux. Geht es um eine Fläche von 10.000 Quadratmetern und kommen Strahler mit je 150.000 Lumen zum Einsatz, benötigen Sie mindestens 2 Lichtmasten (20 lx * 10.000 m²)/150.000 lm/Lichtmast = 1,3 Lichtmasten).

Unser Tipp:

Um große Flächen gleichmäßig und ohne lange Schatten auszuleuchten, ist es ratsam, mehrere Lichtmasten aufzustellen. Ähnlich verhält es sich auch bei verwinkelten Beleuchtungsbereichen und dann, wenn große Hindernisse wie Baumaschinen, Container, Bäume oder Gebäude vorhanden sind.

Verschlechtert sich die Wirkung durch Staub oder groben Schmutz, lässt sich das mit einem Abminderungsfaktor berücksichtigen. Bei Außenbeleuchtungen können Sie hier mit Werten von 0,57 (grobe Verschmutzung) oder 0,50 (starke Verschmutzung) rechnen. Die Lampe gibt dabei weniger Licht ab, als im Neuzustand möglich und Sie benötigen mehrere Lichtmasten.

Lichtmasten Rechner

Noch einfacher lässt sich die Anzahl der Lichtmaste mit unserem Rechner ermitteln. Über die Auswahl des Arbeitsbereichs finden Sie die benötigte Beleuchtungsstärke.

HAUS-Regel der Feuerwehr hilft beim Aufstellen mobiler Lichtmasten

Wichtige Tipps geben auch Feuerwehren, die bei Einsätzen in der Nacht immer wieder Bereiche gleichmäßig und hell ausleuchten müssen. Einsatzkräfte sprechen dabei häufig von der HAUS-Regel:

  • H – Hindernisse wie Strom- und Oberleitungen, Vordächer, Brücken, Kräne, Schilder oder Bäume berücksichtigen
  • A – Abstand halten zu Strom- und Oberleitungen, um Lichtbögen und damit verbundene Schäden zu verhindern.
  • U – Untergrund nach Möglichkeit so wählen oder vorbereiten, dass Lichtmasten stabil und zuverlässig stehen.
  • S – Sicherheit geht vor. Aus diesem Grund sind mobile Lichtmasten ausreichend gegen Umkippen zu sichern.

Wer diese Regeln befolgt und die nötige Beleuchtungsstärke sicherstellt, kann einen Lichtmast richtig aufstellen. Er reduziert Gefahren durch den Einsatz der Beleuchtung und mindert das Unfallrisiko im beschienenen Bereich.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten zur ASR Beleuchtung

Welche Vorschriften gibt es für die Aufstellung von mobilen Lichtmasten?

In öffentlichen und gewerblich genutzten Bereichen gelten hier die Regeln zum Arbeitsschutz. Dazu gehört neben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) auch die Arbeitsschutzrichtlinie ASR A3.4 Beleuchtung. Während Erstere den aktuellen Stand der Technik einfordert, stellt die Letztere diesen dar. Dazu enthält die ASR A3.4 zahlreiche Vorgaben an die Beleuchtung von Innen- und Außenräumen.

Was ist grundlegend zu beachten, wenn es um mobile Lichtmasten geht?

Grundsätzlich sind Bereiche möglichst gleichmäßig auszuleuchten. Störende Schatten sind zu vermeiden und die Leuchtmittel sollten allgemein anerkannten Standards entsprechen, um flackerndes oder pulsierendes Licht auszuschließen. Zudem ist es wichtig, die örtlichen Gegebenheiten genau zu kennen und Vorgaben in Bezug auf Lärmschutz oder Luftreinhaltung zu berücksichtigen.

Welche Beleuchtungsstärken sind einzuhalten und wovon hängen diese ab?

Die erforderliche Beleuchtungsstärke hängt von der Nutzung beleuchteter Bereiche ab. So genügen auf Baustelle beispielsweise 20 Lux, während die Beleuchtung an Laderampen 150 Lux bringen soll. Die entsprechenden Grenzwerte entnehmen Sie der obigen Tabelle oder dem Anhang 2 der ASR Beleuchtung. Bei sehr großen Flächen lohnt es sich darüber hinaus, die nötige Leuchtkraft auf mehrere Lichtmasten zu verteilen. Das reduziert Schatten und sorgt für gute Sichtverhältnisse am Einsatzort.

Autor: Johannes Partz

Johannes Partz

Johannes ist hier Geschäftsführer. In der Energiebranche ist er seit 2013. Er war in verschiedenen Positionen in Technik und Vertrieb bei Energieversorgern tätig. Seine technische Expertise hat er aus den 3 Jahren als Geschäftsführer bei der Hampel GmbH - einem Gebäudetechnik Unternehmen mit Fokus auf Heizungstechnik, Sanitär, Lüftung und Klima.

Neueste Beiträge