Arbeitsplatz: Mindesttemperaturen und wie diese zu halten sind

Autor: Marc Bode / ✅ Aktualisiert am: 28.10.2025 / Startseite » Arbeitsplatz: Mindesttemperaturen und wie diese zu halten sind

Sinken die Temperaturen am Arbeitsplatz, hat das große Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit. Arbeitsplatz-Mindesttemperaturen sollen die Belegschaft schützen. Sie vermeiden Unfälle, reduzieren den Krankenstand und helfen auch dabei, den Betrieb aufrechtzuerhalten. Doch wo liegen auf Baustellen oder in Büros die Mindesttemperaturen? Welche Rechte haben Angestellte und was können Arbeitgeber unternehmen, um den Arbeitsschutz bei Kälte sicherzustellen?

Arbeiten bei Kälte im Büro
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Die Themen im Überblick:

Kälte am Arbeitsplatz beeinflusst Gesundheit und Sicherheit

Ganz gleich, ob auf der Baustelle, in einer Werkstatt oder im Büro: Unterschreiten Sie die Arbeitsplatz-Mindesttemperaturen, hat das negative Auswirkungen auf Beschäftigte und den Betrieb. Denn das Arbeiten bei Kälte mindert das Wohlbefinden. Es steigert die Infektionsrate und sorgt dafür, dass Arbeitnehmer häufiger ausfallen. Ganz besondere Vorsicht ist geboten, wenn es draußen um das Arbeiten bei Kälte geht. Denn dann kommen Gefahren durch Schnee und Eis hinzu. Die folgende Übersicht gibt einen Überblick über negative Folgen der Kälte-Arbeit:

  • Psychische Belastung: Kälte verursacht Stress, Unbehagen und sinkende Arbeitsmotivation.
  • Leistungs- und Konzentrationsabfall: Kälte mindert Aufmerksamkeit, Geschwindigkeit und Präzision
  • Muskelverspannungen und Gelenkschmerzen: Kälte erhöht Muskeltonus und kann chronische Beschwerden auslösen
  • Atemwegsprobleme: kalte, trockene Luft reizt Bronchien und kann Infekte fördern
  • Verminderte Fingerfertigkeit: steife Hände führen zu schlechterem Griff und höherer Unfallgefahr
  • Herz-Kreislauf-Belastung: Blutdruck und Puls steigen, Risiko für Kreislaufprobleme nimmt zu
  • Unterkühlung (Hypothermie): gefährlicher Wärmeverlust des Körpers, besonders bei Nässe und Wind
  • Erfrierungen: Schäden an Haut und Gewebe, vor allem an Fingern, Zehen, Nase und Ohren

Hinzu kommt ein erhöhtes Unfallrisiko durch Rutschgefahr, verminderte Reaktionsfähigkeit und eingeschränkte Beweglichkeit der Mitarbeitenden.

Das passiert bei Kälte im Körper: Bei Kälte zieht der Körper die Blutgefäße zusammen, um Wärme zu speichern. Hände und Füße werden dadurch kälter und unbeweglicher. Die Muskeln verspannen sich, wodurch die Reaktionsfähigkeit und auch die Geschicklichkeit abnehmen. Hinzu kommt, dass der Körper mehr Energie verbraucht, um die Temperatur zu halten – das kann zur Erschöpfung und zu einer geringeren Konzentrationsfähigkeit führen. Bei extremer Kälte kann es sogar zur Unterkühlung sowie zu Erfrierungen kommen.

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Baustelle, Halle oder Büro: Mindesttemperaturen im Überblick

Um die negativen Folgen zu vermeiden, Beschäftigte zu schützen und den Betrieb am Laufen zu halten, sind bestimmte Mindesttemperaturen einzuhalten. Entsprechende Vorgaben finden sich dabei in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.5 „Raumtemperatur“. Während erstere ganz allgemein „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen“ vorsieht, gibt die ASR genauere Vorgaben zu Mindesttemperaturen in Büros und anderen Bereichen. Entscheidend für die Vorgaben ist dabei der Grad der Aktivität. Dabei gilt: Je höher die Aktivität, umso geringer darf die Mindesttemperatur bei der Arbeit sein.

Tabelle zeigt Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz nach ASR A3.5

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Mindesttemperaturen aus der ASR A3.5 „Raumtemperatur“.

Überwiegende KörperhaltungArbeitsschwere
Leichte Hand-/Armarbeiten bei ruhigem Sitzen/Stehen (+ gelegentliches Gehen)Mittelschwere Hand-/Arm- oder Beinarbeit im Sitzen, Gehen oder StehenSchwere Hand-/Arm-, Bein- und Rumpfarbeit im Gehen oder Stehen
Sitzen+20 °C+19 °C
Stehen, Gehen+19 °C+17 °C+12 °C

Aus der Tabelle lässt sich eine Büro-Mindesttemperatur von 20 Grad Celsius ableiten. In Werkstätten, Hallen oder auf Baustellen darf es hingegen auch kälter sein. Erfordern technische Prozesse niedrigere Temperaturen am Arbeitsplatz, gelten die Vorgaben der ASR hingegen nicht. Ein Beispiel dafür ist Arbeit in Kühlhäusern oder Kältekammern.

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Mindesttemperaturen in verschiedenen Arbeitsfeldern

Aus der ASR-Tabelle lassen sich auch Vorgaben für verschiedene Arbeitsbereiche ableiten. Im Folgenden geben wir einige Beispiele:

  • Büro (leichte Arbeit im Sitzen): +20 °C
  • Werkstatt (mittelschwere Arbeit im Stehen): + 17 °C
  • Werkstatt (schwere Arbeit im Stehen): + 12 °C
  • Lager (mittelschwere Arbeit im Stehen): +17 °C
  • Einzelhandel/Verkauf (leichte Arbeit im Stehen): +19 °C
  • Außen/im Freien (etwa Baustelle): keine Vorgabe

Zu beachten ist außerdem, dass bei Arbeiten im Freien ab 15 Grad Celsius besondere Vorkehrungen zu treffen sind. Denn diese Temperatur markiert die Kältegrenze, unter der etwa regelmäßige Aufwärmphasen nötig sind.

Wichtig zu wissen: Bei bestimmten Personengruppen können zudem weitere Anforderungen an die Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz gelten. Ein Beispiel dafür sind Schwangere, für die Sie je nach Aktivitätsgrad immer eine Temperatur von 17 bis 20 °C vorhalten sollten.

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Arbeitsplatz: Mindesttemperatur in Pausen- und Sanitärräumen

Abweichend von den oben genannten Temperaturgrenzen lassen sich auch für verschiedene Räume Mindesttemperaturen definieren. Das gilt vor allem für Pausen-, Aufenthalts- und Sanitärräume, wie die folgende Übersicht zeigt:

Raum und NutzungMindesttemperatur der Luft
Pausen- und Bereitschaftsräume, Sanitärräume, Kantinen und Erste-Hilfe-Räume21 °C
Stationäre Toilettenanlagen für Arbeiten im Freien und gelegentlich genutzte Arbeitsstätten21 °C
Wasch- und Duschräume24 °C
Pausen, Bereitschafts-, Sanitär- und Kantinenräume auf Baustellen (keine gleichzeitige Nutzung als Sanitärräume für Unterkünfte)18 °C (21 °C müssen möglich sein)

Halten Sie als Unternehmer die hier genannten Arbeitsplatz-Mindesttemperaturen ein, erfüllen Sie diesbezügliche Anforderungen an den Arbeitsschutz. Sie sorgen für ein hohes Wohlbefinden und schützen die Gesundheit Ihrer Angestellten.

Übrigens: Nicht immer geht es bei Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz allein um die Beschäftigten. Auf Baustellen sind bestimmte Temperaturen häufig auch nötig, um Baustoffe fachgerecht verarbeiten oder in einer angemessenen Zeit trocknen zu können. Welche Vorgaben dabei gelten, ist in der Regel den jeweiligen Produktunterlagen zu entnehmen. Um die Vorgaben zu erfüllen, können Sie etwa eine Bauheizung mieten.

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Arbeitsschutz bei Kälte: Die Rechte von Angestellten

Sind die Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz unterschritten, sollten Angestellte zunächst die Verantwortlichen im Unternehmen informieren. In aller Regel treffen diese dann technische oder organisatorische Maßnahmen, um die Arbeitsplatzvorgaben zu erfüllen. Ist das nicht der Fall und besteht ein erhebliches Gesundheitsrisiko, können Arbeitnehmer die zuständige Behörde informieren und in Abstimmung mit dieser unter Umständen sogar die Arbeit verweigern.

Wichtig zu wissen ist allerdings, dass das in ungünstigen Fällen auch zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber führen kann. Denn die Arbeitsplatz-Mindesttemperaturen sind Empfehlungen und keine gesetzlichen Vorgaben.

Wichtig zu wissen: Kältefrei oder Zuschläge bei Arbeiten in kalten Umgebungen gibt es im Allgemeinen nicht. Regelungen dieser Art lassen sich jedoch im Tarifvertrag oder in einzelnen Verträgen vereinbaren. Bevor Arbeitnehmer hier eigene Maßnahmen ergreifen, lohnt es sich daher, die vertraglichen Grundlagen dahingehend zu prüfen.

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Mindesttemperaturen sicherstellen: Technische Maßnahmen

Liegen an Arbeitsstätten wie Werkstätten oder Büros die Temperaturen unter den Mindestwerten, kann das verschiedene Ursachen haben. Häufig liegt es aber an einer ausgefallenen oder nicht ausreichend dimensionierten Heizungsanlage. Um die Probleme schnell in den Griff zu bekommen, bieten sich dabei verschiedene technische Lösungen an.

Die einfachste Lösung, um im Büro die Mindesttemperatur sicherzustellen, ist das Aufstellen mobiler Heizlösungen. Weit verbreitet sind dabei Heizlüfter, Infrarotheizpaneele oder mobile Konvektorheizungen, die Arbeitsplätze oder kleine Räume schnell auf die gewünschte Temperatur bringen. Während diese auf Dauer viel Strom verbrauchen, bieten Split-Klima-Anlagen mit Heizfunktion eine sparsamere Alternative. Diese arbeiten mit Wärmepumpen-Technik und benötigen weniger Strom, um die gleiche Wärmemenge bereitzustellen.

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Geht es um mehr als einzelne Räume, bieten Heizlüfter nicht mehr ausreichend Leistung. Müssen Sie schnell für Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz (Büro, Werkstatt etc.) sorgen, kommen auch Warmluftheizungen infrage. Diese bestehen aus einem außen aufgestellten Gebläse, das warme Luft über Schläuche in das Gebäude einbringt. Ob Großraumbüro, Werkstatt oder Bauzelt: Mit dieser Technik heizen Sie verschiedenste Räume schnell auf.

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Ist eine Heizungsanlage vorhanden, aber die Wärmeerzeuger sind kaputt? Dann können Sie auch eine mobile Heizzentrale mieten, um die Arbeitsplatz-Mindesttemperaturen in Büros und anderen Bereichen sicherzustellen. Je nach Anforderung leisten kleine Elektroheizkessel, Anhänger- oder Containerheizungen dabei wenige Kilowatt bis zu mehreren Megawatt.

Interessant sind mobile Heizzentralen auch in Kombination mit Heizregistern. Während die Zentralen draußen warmes Wasser bereiten, leiten Pumpen dieses über flexible Schläuche zu Heizregistern im Haus. Da diese mit Umluft arbeiten, verbrauchen sie weniger Energie als Warmluftheizungen, die ebenfalls warme Luft einbringen, um die Mindesttemperatur in Büros und anderen Räumen sicherzustellen.

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Ist die Temperatur am Arbeitsplatz im Winter zu niedrig und es gibt keine beheizbaren Räume? Dann können Sie die Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer schützen, indem Sie einen beheizbaren Büro-, Pausen- oder Sanitärcontainer mieten. Diese sind nötig, um die geforderten Aufwärmphasen zu ermöglichen. Die Heizung erfolgt dabei in der Regel über elektrische Klima-Split-Geräte. Infrage kommen aber auch Warmluftheizungen oder Heizzentralen, die je nach Art Heizöl, Diesel, Flüssiggas, Pellets oder sogar Hackschnitzel verbrennen.

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Langfristig bieten sich weitere Maßnahmen an. So können Sie als Unternehmer für einen besseren Wärmeschutz sorgen, die Heizungsanlage aufrüsten oder Luftschleier installieren. Letzteres eignet sich vor allem für Hallen und Werkstätten mit großen Toren, durch die mit Luftschleiern weniger Wärme entweicht.

Arbeiten bei Kälte draußen auf der Baustelle
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Sicherheit: Organisatorische Maßnahmen zum Arbeitsschutz

Neben dem Sicherstellen der Mindesttemperaturen in Büroräumen und anderen Bereichen sollten Sie auch organisatorische Maßnahmen treffen. Diese helfen, die Arbeit bei Kälte sicherer zu machen und Unfallrisiken zu mindern. Die folgende Übersicht zeigt, worauf Sie dabei achten sollten.

Was muss vor Beginn der Arbeit in der Kälte geplant werden?

Vor dem Beginn der Arbeit geht es vor allem um eine Gefährdungsbeurteilung. Sie sollten Zeitpläne anpassen und Vorkehrungen für bestmögliche Arbeitsbedingungen treffen. Die folgende Tabelle gibt weitere Informationen dazu.

MaßnahmeBeschreibung
Gefährdungsbeurteilung erstellen, prüfen oder anpassenErfassung von Lufttemperatur, Luftbewegung, Wärmestrahlung, Arbeitsbelastung, Bekleidung und Expositionsdauer; Berücksichtigung besonderer Gefahren durch Schnee und Eis.
Arbeits-/Einsatzzeiten anpassen, wenn möglichArbeits- und Einsatzzeiten, wenn möglich, in Perioden mit höheren Temperaturen verschieben (Bsp.: späterer Arbeitsbeginn)
Besondere Maßnahmen vorsehenSchnee schieben, Arbeitsgeräte freiräumen, Baustellen optimal absichern, Gerüste von Schnee befreien, enteisen oder besser absichern etc.
Zeitplanung anpassenfür Arbeiten in Kälte mehr Zeit einplanen und gesonderte Pausenzeiten berücksichtigen

Arbeits- und Aufwärmzeiten richten sich nach Temperaturen:

– 15 bis 10 °C: 150 min Arbeit und 10 min Aufwärmphase (5 Prozent)
– 10 bis -5 °C: 150 min Arbeit und 10 min Aufwärmphase (5 Prozent)
– -5 bis -18 °C: 90 min Arbeit und 15 min Aufwärmphase (20 Prozent)
– -18 bis -30 °C: 90 min Arbeit und 30 min Aufwärmphase (30 Prozent)
– unter -30 °C: 60 min Arbeit und 60 min Aufwärmphase (100 Prozent)
Personalplanung anpassenGegebenenfalls mehr Personal einplanen, um die Zeitplanung trotz geringerer Arbeitszeiten einhalten zu können
Schutzkleidung und Wechselkleidung bereitstellengeeignete Kälteschutzkleidung sowie Wechselmöglichkeiten für nasse Kleidung organisieren und bereitstellen;  

Bewertung der Kleidungsstärke in Clo; Beispiel:
– keine Kleidung: 0 Clo
– Sommerkleidung: 0,6 Clo
– Ski-Outfit: 2 Clo
– Polar-Ausrüstung: 3-4 Clo
Schutzmaßnahmen für besondere PersonengruppenAngestellte mit gesundheitlichen Einschränkungen, Schwangere sowie Untergewichtige besonders berücksichtigen; neue Beschäftigte, Ungelernte oder Saisonkräfte entsprechend einweisen

Was muss unmittelbar vor der Schicht im Kalten beachtet werden?

Unmittelbar vor der Arbeit bei Kälte geht es darum, die Wetterlage zu prüfen, kurzfristige Entscheidungen zu treffen und Gefahren bestmöglich abzuwehren. Die folgende Übersicht zeigt, worauf es dabei ankommt.

MaßnahmeBeschreibung
Informationen zur Wetterlage beschaffenaktuelle Wetterbedingungen prüfen, ggf. Schutzmaßnahmen nachjustieren. 
Aufwärm- bzw. Wechselräume bereitstellen und aufheizenPausenraum mit ausreichender Temperatur, Möglichkeit zum Wechseln der Kleidung. 
Sicherheit individuell prüfenBaustelle/Arbeitsplatz begehen und besondere Gefahren identifizieren, beseitigen oder Bereiche absperren/absichern (Bsp.: nicht durchsturzsichere Oberlichter, die unter Schnee nicht zu erkennen sind und eine große Unfallgefahr darstellen)
Personal einweisenAngestellte über Risiken und Schutzmaßnahmen aufklären; Wetterlage, Kältebedingungen und Regelungen regelmäßig kommunizieren

Was muss während der Arbeit bei Kälte unternommen werden?

Arbeiten Sie oder Ihre Angestellten bei Kälte, geht es darum, die Arbeiten zu überwachen und möglichst sicher zu gestalten. Wie das im Detail funktioniert, zeigt die folgende Übersicht.

MaßnahmeBeschreibung
Regelmäßige Aufwärmphasen einhaltenAbhängig von der Temperatur regelmäßige Pausen zum Aufwärmen vorgeben und Einhaltung überwachen (Zeiten siehe „Planung vor dem Beginn der Arbeit“)
Warme Getränke und Ernährung bereitstellenAusreichend warme Getränke anbieten, Flüssigkeitsaufnahme ermöglichen und Angestellte mit Speisen versorgen (erhöhter Kalorienverbrauch beim Arbeiten bei Kälte berücksichtigen) 
Wechsel von Aufgaben und Kleidung ermöglichenPersonal Wechsel zwischen Tätigkeiten mit unterschiedlicher Belastung anbieten; Ausreichend Kleidung zum Auswechseln bei Nässe vorhalten
Boden- und Zugluftschutz organisierenArbeitsplätze von Wind, Zugluft, Nässe und Eis freihalten, um gefühlte Temperatur zu steigern und Gefahren zu minimieren; bei Arbeit im Stehen möglichst Bodenisolation einrichten
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FAQ: Häufige Fragen zu Temperaturen am Arbeitsplatz

Welche Mindesttemperatur gilt im Büro und an anderen Arbeitsplätzen?

Die Mindesttemperatur am Arbeitsplatz richtet sich nach der körperlichen Tätigkeit und der Art der Arbeit. Laut der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A3.5 „Raumtemperatur“) gelten folgende Werte:

Büro (leichte Arbeit im Sitzen): mindestens 20 °C
Mittelschwere Arbeit im Stehen oder Gehen (z. B. Werkstatt, Lager): mindestens 17 °C
Schwere körperliche Arbeit (z. B. Bauarbeiten): mindestens 12 °C

Diese Werte gelten als Richtlinie, um die Gesundheit und Sicherheit bei Kälte am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Gibt es gesetzliche Vorgaben für die Büro-Mindesttemperatur?

Ja, die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) schreibt vor, dass Arbeitgeber für „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen“ sorgen müssen. Die genauen Werte legt die ASR A3.5 fest. Eine dauerhaft zu niedrige Temperatur im Büro kann die Konzentration mindern, die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und langfristig gesundheitliche Beschwerden verursachen. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen zu treffen, wenn die Büro-Mindesttemperatur unterschritten wird.

Was gilt für die Temperatur am Arbeitsplatz im Winter auf Baustellen oder im Freien?

Für Tätigkeiten im Freien gibt es keine festen Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz, da diese stark von der Wetterlage abhängen. Dennoch müssen Arbeitgeber Schutzmaßnahmen treffen, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Dazu zählen etwa beheizte Pausenräume, warme Getränke, geeignete Schutzkleidung und regelmäßige Aufwärmphasen. Organisatorische Maßnahmen sind dabei nach BG-BAU-Empfehlung bereits ab Temperaturen unter +15 °C vorzusehen.

Welche Maßnahmen müssen Arbeitgeber treffen, wenn es zu kalt ist?

Sinkt die Temperatur am Arbeitsplatz im Winter unter die empfohlenen Mindestwerte, müssen Arbeitgeber aktiv werden. Folgende Schritte sind üblich:

Technische Maßnahmen: Verbesserung oder Reparatur der Heizung, mobile Heizgeräte, Wärmeschutz an Fenstern und Toren.
Organisatorische Maßnahmen: Anpassung der Arbeitszeiten, Verkürzung der Kälteexposition, Einrichtung beheizter Aufenthaltsräume.
Persönliche Maßnahmen: Bereitstellung geeigneter Kälteschutzkleidung und Wechselmöglichkeiten.

Diese Maßnahmen dienen dazu, das Risiko durch Kälte am Arbeitsplatz zu minimieren und die gesetzlichen Arbeitsschutzvorgaben einzuhalten.

Welche Rechte haben Beschäftigte bei zu niedriger Temperatur im Büro?

Stellen Beschäftigte fest, dass die Büro-Mindesttemperatur deutlich unterschritten wird, sollten sie den Arbeitgeber oder die Sicherheitsfachkraft informieren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Abhilfe zu schaffen. Erst wenn trotz Hinweis keine Maßnahmen erfolgen und eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung besteht, können Beschäftigte sich an die Arbeitsschutzbehörde wenden. Eine eigenmächtige Arbeitsverweigerung ist in der Regel nicht zulässig und sollte nur nach Rücksprache erfolgen.

Welche Temperatur muss in Pausenräumen, Sanitär- oder Aufenthaltsräumen herrschen?

Für bestimmte Räume gelten höhere Anforderungen als für Arbeitsplätze. Laut ASR A3.5 sollen:

Pausen- und Bereitschaftsräume: mindestens 21 °C,
Wasch- und Duschräume: mindestens 24 °C,
Pausencontainer auf Baustellen: mindestens 18 °C (21 °C sollten möglich sein) betragen.

So wird sichergestellt, dass sich Beschäftigte aufwärmen und erholen können – ein wichtiger Beitrag zum Arbeitsschutz bei Kälte.

Welche technischen Maßnahmen gibt es, um die Mindesttemperaturen zu erreichen?

Liegen die Temperaturen in Büros und anderen Arbeitsstätten unter den Empfehlungen der ASR, schaffen mobile Heizgeräte Abhilfe. Für kleine Räume oder Bereiche gibt es dabei Heizlüfter, Konvektoren oder Split-Klima-Anlagen. Geht es um größere Bereiche, können Sie Warmluftheizungen oder mobile Heizzentralen mieten. Die Anlagen sind in der Regel schnell geliefert, montiert und in Betrieb genommen, sodass die Mindesttemperaturen in Kürze erreichbar sind.

Was passiert, wenn die Mindesttemperaturen dauerhaft nicht eingehalten werden können?

Kann die vorgeschriebene Mindesttemperatur am Arbeitsplatz trotz technischer Maßnahmen nicht erreicht werden, muss der Arbeitgeber zusätzliche organisatorische oder personenbezogene Maßnahmen treffen. Dazu gehören etwa häufigere Aufwärmphasen, verkürzte Arbeitszeiten oder der Einsatz von beheizten Schutzräumen. In Bereichen mit technischen Prozessen – etwa Kühlhäusern – gelten abweichende Regelungen, da hier die niedrige Temperatur Teil der Tätigkeit ist.

Autor: Marc Bode

Marc ist Geschäftsführer bei Deutsche Thermo. Er arbeitet seit 2009 in der Energiebranche und hat seine Ausbildung bei einem Anbieter für Flüssiggas gemacht. Seitdem war der Experte für Wärme- und Kältetechniken in vielen verschiedenen Funktionen tätig und hat 2020 Deutsche Thermo gestartet.

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