Hitze am Arbeitsplatz: Rechte, Pflichten, Abhilfe und Tipps

Autor: Johannes Partz / ✅ Aktualisiert am: 10.07.2025 / Startseite » Hitze am Arbeitsplatz: Rechte, Pflichten, Abhilfe und Tipps

Temperaturen jenseits der 30 Grad Celsius sind eine echte Herausforderung für unseren Körper. Das gilt für Ruhephasen, vor allem aber auch bei geistiger oder körperlicher Aktivität. Kommt es zu großer Hitze am Arbeitsplatz, sind daher einige Punkte zu beachten. Wir informieren über die gesetzlichen Hintergründe und zeigen auf, wie Arbeitgeber bei Hitze am Arbeitsplatz richtig reagieren. Informieren Sie sich über organisatorische Vorkehrungen, technische Sofortmaßnahmen und Hitzefrei bei der Arbeit.

Angestellte bei Hitze am Arbeitsplatz vor Ventilator
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Die Themen im Überblick:

Gesundheitsgefahr: Wie unser Körper auf Hitze reagiert

Hohe Temperaturen belasten den menschlichen Organismus. Wird es draußen heiß, bemüht sich der Körper, die eigene Temperatur konstant zu halten. Er erhöht die Schweißproduktion, erweitert Blutgefäße und gibt Wärme über die Haut ab. Gelingt das nicht ausreichend, drohen Kreislaufprobleme, Erschöpfung oder Hitzeschlag. Besonders betroffen sind ältere Menschen, Kinder und Personen mit Vorerkrankungen. Aber auch bei Hitze am Arbeitsplatz lassen sich negative Folgen für die Gesundheit nicht ausschließen. Dazu gehören:

  • Konzentrationsschwierigkeiten: Hitze beeinträchtigt die geistige Leistungsfähigkeit und sorgt dafür, dass sich Betroffene unkonzentriert, unaufmerksam sowie müde fühlen.
  • Kopfschmerzen und Unwohlsein: Die erhöhte Schweißproduktion sorgt für einen Flüssigkeitsverlust, der leichte Kreislaufbeschwerden, Kopfschmerzen und Unwohlsein hervorrufen kann.
  • Schwindel und Kreislaufschwäche: Anhaltende Hitze am Arbeitsplatz belastet zudem das Herz-Kreislauf-System. Betroffene fühlen sich wackelig, ihnen wird schwindelig oder sogar schwarz vor Augen.
  • Muskelkrämpfe (Hitzekrämpfe): Da durch erhöhtes Schwitzen auch Elektrolyte verloren gehen, kann es zu schmerzhaften Krämpfen kommen. Üblicherweise treten diese in Armen, Beinen oder im Bauchbereich auf.
  • Hitzeerschöpfung: Ohne Abhilfe führt Arbeit bei Hitze auf Dauer zur Erschöpfung. Der Körper überhitzt und Symptome wie Schwäche, Übelkeit sowie Erbrechen treten auf.
  • Hitzschlag: Bleiben Gegenmaßnahmen aus, kann es bei anhaltender Hitze am Arbeitsplatz zu einem lebensbedrohlichen Hitzeschlag kommen. Der Körper ist dabei nicht mehr dazu in der Lage, Wärme abzugeben. Seine Temperatur steigt stark an und die Schweißproduktion setzt aus. Ohne medizinische Hilfe drohen Bewusstlosigkeit, Organversagen und Tod.

Die Übersicht zeigt: Hitze bei der Arbeit ist nichts, mit dem man leichtfertig umgehen sollte. Bleibt die maximale Temperatur am Arbeitsplatz längere Zeit überschritten, kann es zu ernsten gesundheits- und sogar lebensbedrohlichen Situationen kommen. Um dem vorzubeugen, gelten Regelwerke wie das Arbeitsschutzgesetz bei Hitze.

Übrigens: Im Jahr 2024 starben rund 3.000 Menschen in Deutschland an den Folgen großer Hitze. Der Medianwert der letzten zehn Jahre liegt mit rund 3.300 hitzebedingten Todesfällen sogar noch darüber.

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Gesetzliche Vorgaben: Optimaler Arbeitsschutz bei Hitze

Steigen die Arbeitsplatz-Temperaturen stark an, verpflichtet der Staat Arbeitgeber zum Handeln. Auf diese Weise schützt er die Gesundheit der Arbeitnehmer. Brenzlige Situationen bleiben aus und unnötige Krankheits- oder Todesfälle lassen sich verhindern. Die rechtlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz bei Hitze im Büro, in der Werkstatt oder auf der Baustelle finden sich dabei in verschiedenen Regelwerken. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten:

Die ArbStättV bildet die zentrale gesetzliche Grundlage für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie fordert, dass Arbeitsräume so eingerichtet und betrieben werden, dass Gesundheitsgefahren vermieden werden. Explizit heißt es, dass Arbeitsstätten „gesundheitsgerecht“ beschaffen sein müssen (§ 3a Abs. 1 ArbStättV). Allgemeine Anforderungen gibt die Verordnung darüber hinaus im Anhang – etwa zur Raumtemperatur, zu Freiluftarbeitsplätzen und explizit auch zu Baustellen. >> Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 konkretisiert die Vorgaben zum Arbeitsschutz bei Hitze. Sie nennt dazu die folgenden zulässigen Temperaturgrenzen:

  • 26 °C: Beim Überschreiten dieser Temperatur sind Schutzmaßnahmen zu prüfen
  • 30 °C: Ab dieser Temperatur am Arbeitsplatz sind wirkungsvolle Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören das Lüften am Morgen, das Herunterlassen der Jalousien und das Zurverfügungstellen von frischen Getränken. Abhängig vom Arbeitsbereich kann auch das Tragen von lockerer Kleidung zur Abhilfe schaffen.
  • 35 °C: Ab dieser Temperatur ist ein Raum nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Das gilt zumindest dann, wenn Arbeitgeber keine technischen oder organisatorischen Gegenmaßnahmen eingeleitet haben.

Wichtig zu wissen: Auch wenn der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen muss: Ein grundsätzlicher Anspruch auf Hitzefrei für Arbeitnehmer gibt es nicht. Durch die konkreten Temperaturvorgaben ist die ASR A3.5 jedoch eine der wichtigsten Regelungen, wenn es um das Arbeitsrecht bei Hitze im Büro und in anderen Bereichen geht. >> Arbeitsstättenregel A3.5

Das ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, die Gefährdung für ihre Beschäftigten systematisch zu beurteilen. Zudem fordert es Arbeitgeber dazu auf, aktiv Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten zu ergreifen. Bei Hitzebelastung sorgt das für die Ausstellung einer Gefährdungsbeurteilung mit Blick auf klimatische Bedingungen, das Umsetzen geeigneter Schutzmaßnahmen und die laufende Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen. >> Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Die ArbMedVV regelt unter anderem, wann Beschäftigte Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge haben. Bei Tätigkeiten unter starker Hitzeeinwirkung – etwa im Freien auf Baustellen – besteht grundsätzlich eine Angebotspflicht für Vorsorgeuntersuchungen. Ärztliche Beratung hilft dabei, gesundheitliche Risiken zu erkennen und individuelle Schutzmaßnahmen zu entwickeln.

Die BaustellV verlangt, dass Arbeitgeber bzw. Koordinatoren auf Baustellen besondere Gefahren erkennen und minimieren. Dazu zählen auch extreme Witterungseinflüsse wie Hitze. Geeignete Maßnahmen sind unter anderem die Verlegung der Arbeitszeiten in kühlere Tagesabschnitte, das Schaffen von Schattenspendern und das Vorhalten eines klimatisierten Raumes: Letzterer lässt sich als Pausen- bzw. Aufenthaltsraum nutzen, auch um Kaffee, Tee oder Trinkwasser auszugeben.

Die folgende Infografik fasst zusammen, welche Rechte und Pflichten aus den vorgestellten Werken hervorgehen.

Vorgaben aus dem Arbeitsrecht zu Hitze am Arbeitsplatz in einer Infografik
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Arbeitgeber-Pflichten: Das gilt bei Hitze am Arbeitsplatz

Damit Beschäftigte bei Hitze am Arbeitsplatz maximalen Schutz erfahren, gelten für Arbeitgeber klare gesetzliche Vorgaben. Diese schreiben Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit vor. Was dabei zu beachten ist, hängt vor allem von der max. Temperatur am Arbeitsplatz und von der Art der Tätigkeit ab.

Arbeitgeber-Pflichten bei Hitze am Arbeitsplatz

Aktive und vorbeugende Schutzmaßnahmen der ASR A 3.5

Wie in der Übersicht dargestellt, gibt die ASR A 3.5 Richtwerte zur Raumtemperatur vor. Erste Schutzmaßnahmen sind demnach ab einer Temperatur von 26 Grad Celsius zu prüfen. Steigt die Arbeitsplatz-Temperatur zum Beispiel im Sommer auf über 30 °C, verpflichtet der Gesetzgeber hingegen zum Ergreifen von Maßnahmen. Infrage kommen unter anderem die Folgenden:

  • Frühzeitiges und gezieltes Lüften
  • Einsatz von Sonnenschutz an Fenstern
  • Lockerung der Kleidungsvorschriften
  • Bereitstellung kostenloser Getränke
  • Anpassen der Arbeitszeiten oder -rhythmen
  • Beschaffen von Mietkälte-Anlagen

Überschreitet die Temperatur 35 °C, gilt ein Raum grundsätzlich als nicht mehr geeignet für Büroarbeit – es sei denn, technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen machen die Tätigkeit weiterhin möglich.

Laut Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, alle Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen. Dazu zählt, gerade bei Arbeiten, die draußen verrichtet werden, auch extreme Hitze. Sie müssen die Gefährdungsbeurteilung dokumentieren und regelmäßig aktualisieren. Auf Basis der Ergebnisse legen Sie dann geeignete Schutzmaßnahmen fest.

Im Freien tätige Personen, etwa auf Baustellen, sind besonders gefährdet. Hier greift die Baustellenverordnung, nach der Arbeitgeber für Schattenspender, Trinkwasser, Pausenregelungen und ggf. geänderte Arbeitszeiten sorgen müssen. Auch eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach der ArbMedVV ist verpflichtend anzubieten, wenn Mitarbeiter regelmäßig bei hoher Wärmebelastung tätig sind.

Wichtig zu wissen: Ob Büro, Produktion oder Baustelle: Bei Hitze am Arbeitsplatz sind Sie als Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Ziel ist es, gesundheitliche Risiken zu minimieren und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu sichern. Ignorieren Sie die Vorgaben, riskieren Sie nicht nur hohe Bußgelder. Sie senken auch die Leistungsfähigkeit Ihres Teams. Sie provozieren Fehler und nehmen letztlich auch sinkende Umsätze in Kauf.

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Arbeitnehmer-Möglichkeiten: Tipps für Arbeit bei Hitze

Für Arbeitnehmer steigt die Belastung mit der Hitze am Arbeitsplatz. Konzentration sowie Leistungsfähigkeit lassen nach und sogar der Kreislauf kann unter Druck geraten. Neben den Maßnahmen des Arbeitgebers können Sie dabei auch als Arbeitnehmer einiges dafür unternehmen, Ihre Situation zu verbessern. Die folgende Übersicht zeigt, wie das funktioniert.

  • Leicht essen, viel trinken: Über den Tag verteilt, regelmäßig zu Wasser, ungesüßtem Tee oder isotonischen Getränken greifen, beugt Konzentrationsschwäche und Kreislaufstörungen vor. Mindestens 1,5 bis 2 Liter sollten es täglich sein – bei körperlicher Belastung gern auch mehr. Geht es um die Ernährung, empfehlen wir vor allem leichte sowie fettarme Speisen, da diese den Kreislauf entlasten.
  • Kleidung und Verhalten anpassen: Luftige, helle Kleider aus Naturfasern wie Baumwolle oder Leinen helfen, die Körpertemperatur zu regulieren. Wer kann, sollte daher auf eng anliegende oder synthetische Kleidung verzichten. Auch langsameres Arbeiten, regelmäßige Pausen und der Aufenthalt im Schatten helfen, trotz Hitze am Arbeitsplatz gesund zu bleiben.
  • Arbeitszeiten und Pausen anpassen: Hitze und Arbeitsschutz sind nicht nur Themen für Arbeitgeber. Auch als Arbeitnehmer können Sie daran mitwirken, Ihre Situation zu verbessern. Etwa durch das Verlegen der Arbeitszeiten oder das Einlegen von Pausen.
  • Mitwirken beim Arbeitsschutz: Als Beschäftigte haben Sie zudem das Recht, auf belastende Hitze hinzuweisen und Schutzmaßnahmen anzuregen. Ob fehlende Lüftung, keine Getränke oder überhitzte Arbeitsräume: Als Arbeitnehmer können Sie sich an ihre Führungskraft, den Betriebsrat oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit wenden. Auch bei der Gefährdungsbeurteilung dürfen und sollen Beschäftigte mitwirken (§ 17 ArbSchG).
Maßnahmen zur Verbesserung der Situation bei Hitze am Arbeitsplatz

Wichtig zu wissen: Hitze am Arbeitsplatz lässt sich nicht immer vermeiden. Doch mit dem richtigen Verhalten und etwas Eigeninitiative verbessert sich die Situation häufig drastisch. Beschäftigte, die auf sich achten, ihre Rechte kennen und in den Arbeitsschutz eingebunden sind, schützen nicht nur ihre Gesundheit. Sie tragen auch zu einem funktionierenden, verantwortungsbewussten Arbeitsumfeld bei.

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Technische Lösungen: Kältetechnik kurzfristig mieten

Insbesondere bei temporärem Bedarf oder als Notlösung bei Ausfällen lohnt es sich, Kältetechnik flexibel zu mieten. Die technischen Lösungen führen Wärme zuverlässig ab und helfen so wirksam gegen Hitze am Arbeitsplatz. Das Besondere dabei: Mietlösungen wie mobile Split-Klimageräte oder Kaltwassersätze sind schnell lieferbar. Sie zahlen nur, solange Sie die Anlagen nutzen und sorgen damit für optimale Arbeitsbedingungen.

Mobile Kältetechnik für viele Einsatzbereiche

Ob zur Klimatisierung von Bürogebäuden, Hallen, Zelten oder Serverräumen: kommt es zu großer Hitze am Arbeitsplatz, gibt es für jeden Einsatzbereich die passende Lösung. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten und erklärt, wann sich die Anmietung für Sie lohnt.

Mobile Klima Splitgeräte sind kompakte, sofort einsatzbereite Lösungen zur Kühlung einzelner Räume. Sie eignen sich ideal für Büros, Besprechungsräume sowie temporär genutzte Arbeitsplätze. Die Geräte arbeiten dabei steckerfertig. Sie benötigen lediglich einen Stromanschluss und sorgen vor Ort schnell für angenehme Temperaturen. Die einfachste Lösung für optimalen Arbeitsschutz bei Hitze im Büro.

  • Einsatzbereiche: Klimatisierung von Büros, Geschäften und anderen Räumen
  • Leistung: 1,5 bis 15 kW
  • Funktion: Heizen und Kühlen (Umluftbetrieb)
Mobile Klimageräte: Angebote erhalten

Rooftop-Klimageräte (auf dem Dach montiert) sind leistungsstarke Kühlsysteme für große Räume, Hallen oder Veranstaltungsflächen. Sie eignen sich ideal für den temporären Einsatz bei Hitzeperioden, Ausfällen oder Umbauten. Ein entscheidender Vorteil: Die kalte Luft gelangt über flexible Schläuche gezielt in die gewünschten Bereiche – ohne aufwendige Installation im Gebäude. Die Lösung ist schnell einsetzbar, mobil und sorgt zuverlässig für angenehme Temperaturen selbst bei hoher Außentemperatur.

  • Einsatzbereiche: Zelt- und Hallenklimatisierung sowie beheizen und kühlen von Gebäuden mit offenen Bereichen
  • Leistung: 20 bis 100 kW
  • Luftdurchsatz: 10.000 bis 20.000 m³/h
Rooftop-Klimagerät: Angebote erhalten

Kaltwassersätze (Chiller) sind zentrale Bausteine zur effektiven Klimatisierung größerer Gebäude und Arbeitsbereiche. Sie erzeugen kaltes Wasser, das über ein Leitungssystem zu den Innengeräten (Fan Coils oder Gebläsekonvektoren) strömt. Diese geben die Kälte gezielt an die Raumluft ab – leise, effizient und gleichmäßig. Die Lösung eignet sich ideal bei Hitze am Arbeitsplatz, etwa in großen Büros, Produktionshallen oder technischen Anlagen. Der große Vorteil: Durch den Umluftbetrieb der Gebläsekonvektoren sinkt der Energieverbrauch.

  • Einsatzgebiet der Mietkälte: Gewerbe, Industrie, Prozesskühlung oder mit Heiz-/Kühlregistern zur Klimatisierung von Räumen, Gebäuden oder Messeständen
  • Leistung: 1,5 kW bis mehrere MW
  • Temperaturbereich: 7 °C bis 12 °C (-12 °C mit höherer Leistung; -45 °C mit Tieftemperaturkältemaschinen)
Mobiler Kaltwassersatz: Angebote erhalten

Ein großer Vorteil: Die Geräte sind kurzfristig verfügbar und lassen sich innerhalb kürzester Zeit installieren. Dank des deutschlandweiten Netzwerks ermöglichen wir von Deutsche-Thermo eine zuverlässige Lieferung – auf Wunsch auch mit Full-Service inklusive Montage, Wartung und Rückbau.

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Zwei Sonderfälle: Auf Baustellen und im Home-Office

Besondere Anforderungen gelten bei Hitze am Arbeitsplatz, wenn sich letzterer im Freien befindet. Auf Baustellen, im Gartenbau oder beim Ausfahren von Speisen oder anderen Waren kann die Sommerhitze eine ganz besondere Belastung darstellen. Um dieser gerecht zu werden und die Vorgaben der Baustellenverordnung sowie des Arbeitsschutzgesetzes bei Wärme am Arbeitsplatz zu erfüllen, sind unterstützende Maßnahmen zu treffen. Dazu gehören vor allem die Folgenden:

  • Bereitstellung von Trinkwasser: Kostenlos und jederzeit zugänglich.
  • Pausenregelungen: Erholungsphasen im Schatten oder klimatisierten Aufenthaltscontainern.
  • Angepasste Arbeitszeiten: Frühzeitiger Arbeitsbeginn oder Arbeitsverlagerung in kühlere Tageszeiten.
  • Schutzkleidung: Leichte, atmungsaktive Kleidung und Kopfbedeckungen mit UV-Schutz.
  • Sonnenschutz: Mobile Schattenspender, Zelte oder Vordächer zur Abschirmung direkter Strahlung.

Ergänzend besteht die Möglichkeit, gekühlte Pausen- und Aufenthaltsräume bereitzustellen. Realisieren lässt sich das etwa mit klimatisierten Bürocontainern zum Mieten. Sinnvoll ist zudem auch Kühlkleidung, die es in Form von Westen, Mützen und anderen Kleidungsstücken gibt. Sie hilft, die Körpertemperatur zu regulieren und beugt enormem Hitzestress vor. Das hilft wiederum, die Arbeitsfähigkeit in einem gewissen Maße zu halten, ohne gesundheitliche Risiken einzugehen.

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Homeoffice bei Hitze: Arbeitgeberpflichten & Eigenverantwortung

Auch im Homeoffice gilt: Als Arbeitgeber tragen Sie Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz – zumindest im Rahmen Ihres Einflussbereichs. Zwar entfallen viele Schutzmaßnahmen, doch laut Arbeitsschutzgesetz muss auch der heimische Arbeitsplatz „menschenwürdig“ gestaltet sein. Dazu zählt, Beschäftigte über Risiken – etwa durch Hitze – aufzuklären und bei Bedarf Hinweise zu Schutzmaßnahmen zu geben.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen liegt dann zu einem großen Teil in der Eigenverantwortung der Beschäftigten. Diese sollten am Arbeitsplatz bei Hitze Folgendes befolgen:

  • Frühzeitiges Lüften in den Morgenstunden
  • Verdunkelung durch Jalousien oder Vorhänge
  • Ausreichende Flüssigkeitszufuhr über den Tag
  • Angepasste Kleidung und wenn möglich flexible Arbeitszeiten

Unterstützung bekommen Beschäftigte dabei vom Unternehmen, etwa durch das Bereitstellen von Ventilatoren oder durch das flexible Verschieben von Arbeitszeiten.

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FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Hitze bei der Arbeit

Ab wie viel Grad darf man auf der Baustelle nicht mehr arbeiten?

Ein generelles Arbeitsverbot gibt es nicht, aber laut Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber bei starker Hitze Schutzmaßnahmen treffen. Ab etwa 30 °C sind erste Maßnahmen nötig, ab 35 °C ist körperliche Arbeit im Freien nur noch mit wirksamen Schutzmaßnahmen zulässig – etwa durch Schattenspender, Trinkwasser und Hitzepausen.

Ab welcher Temperatur darf man im Büro nicht mehr arbeiten?

Laut Arbeitsstättenverordnung und ASR A3.5 gilt: Steigt die Raumtemperatur über 26 °C, sind geeignete Maßnahmen zu prüfen. Ab 30 °C werden sie verpflichtend, ab 35 °C ist ein Büro ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.

Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Hitzefrei?

Einen rechtlichen Anspruch auf „Hitzefrei“ wie in der Schule gibt es nicht. Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, ab bestimmten Temperaturgrenzen für Abhilfe zu sorgen. Dazu gehören etwa angepasste Arbeitszeiten, Lockerung der Kleidungsvorschriften oder längere Pausen.

Welche Pflichten ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz bei Hitze?

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen – auch durch Hitze – zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen (§§ 3–5 ArbSchG). Dazu gehören technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen, wie Klimageräte, flexible Arbeitszeiten oder Hitzeschutzkleidung. Konkretere Vorgaben für die Umsetzung des Hitzeschutzes gibt die ASR A 3.5.

Welche Vorgaben macht die Arbeitsstättenverordnung zur Temperatur am Arbeitsplatz?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verlangt, dass Arbeitsräume so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Gesundheit ausbleiben. Die ASR A3.5 konkretisiert diese Anforderungen mit Temperaturgrenzen und Maßnahmen bei Hitze. Letztere sind ab 26 °C zu prüfen und ab 30 °C verbindlich umzusetzen – etwa durch Lüftung, Sonnenschutz, Getränke oder flexible Arbeitszeiten. Ab 35 °C ist ein Raum ohne wirksame Gegenmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsplatz geeignet. Um das zu vermeiden, helfen auch technische Lösungen wie Mietkälte-Angebote.

Was gilt für körperlich belastende Tätigkeiten bei hohen Temperaturen?

Bei schwerer körperlicher Arbeit im Freien, etwa auf Baustellen oder im Gartenbau, steigt das Risiko für Hitzeschäden. Als Folge dessen müssen Arbeitgeber hier gezielt Vorsorge treffen: z. B. frühere Arbeitszeiten, Trinkpausen, Schattenplätze und ggf. arbeitsmedizinische Vorsorge nach der ArbMedVV. Sinnvoll sind auch klimatisierte Pausenräume sowie kühlende Kleidungsstücke. Verfügbar sind dabei unter anderem Westen und Kopfbedeckungen, die den Hitzestress nachweislich reduzieren.

Können Beschäftigte bei Hitze Maßnahmen einfordern?

Ja. Beschäftigte haben das Recht, auf unzumutbare Hitze am Arbeitsplatz hinzuweisen und Schutzmaßnahmen einzufordern. Sie dürfen sich an ihre Vorgesetzten, den Betriebsrat oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit wenden. Das Arbeitsschutzgesetz (§ 17 ArbSchG) sichert dieses Mitspracherecht ausdrücklich zu.

Gilt der Arbeitsschutz auch im Homeoffice?

Ja, auch im Homeoffice gilt das Arbeitsschutzgesetz. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz gesundheitlich unbedenklich ist – auch wenn die Umsetzung eingeschränkt ist. Die Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung liegt zum Teil bei den Beschäftigten selbst. Es besteht in der Regel kein Anspruch auf Klimaanlage oder Ventilator, aber der Arbeitgeber sollte über Risiken informieren und Empfehlungen aussprechen – etwa zur Lüftung, zu Pausen oder zu Arbeitszeitregelungen. Manche Unternehmen stellen mobile Geräte oder finanzielle Zuschüsse bereit.

Darf ich wegen Hitze im Homeoffice die Arbeit verweigern?

Grundsätzlich nicht. Auch bei großer Hitze besteht die Arbeitspflicht. Bei gesundheitlichen Beschwerden kann jedoch eine Rücksprache mit dem Arbeitgeber oder dem Betriebsarzt erfolgen.

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Autor: Johannes Partz

Johannes ist hier Geschäftsführer. In der Energiebranche ist er seit 2013. Er war in verschiedenen Positionen in Technik und Vertrieb bei Energieversorgern tätig. Seine technische Expertise hat er aus den 3 Jahren als Geschäftsführer bei der Hampel GmbH - einem Gebäudetechnik Unternehmen mit Fokus auf Heizungstechnik, Sanitär, Lüftung und Klima.

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