Geht es um die Wirtschaftlichkeit technischer Prozesse, spielen Dampferzeuger eine große Rolle. Denn sie verursachen hohe Kosten, die den Gewinn der Anlage schmälern. Entscheiden Sie sich für moderne, hocheffiziente Anlagen, profitieren Sie dabei nicht nur von spürbar sinkenden Kosten. Sie erhalten auch eine attraktive Förderung für Dampferzeuger. Voraussetzung ist die Steigerung der Effizienz und die Reduktion der THG‑Emissionen. Welche Programme zur Förderung von Dampferzeugern verfügbar sind und wie Sie diese für sich nutzen, erklären die folgenden Abschnitte.

Auf einen Blick: Die wichtigsten Informationen
- Für effiziente, erneuerbare oder elektrische Dampferzeuger stehen verschiedene staatliche Förderprogramme zur Verfügung.
- Besonders relevant ist die EEW-Förderung mit den Modulen 2 und 4 sowie für kleine Unternehmen bei der Elektrifizierung auch Modul 6.
- Je nach EEW-Modul und Unternehmensgröße sind Zuschüsse bzw. Darlehen mit Tilgungszuschüssen möglich.
- Alternativ unterstützt das KfW-Energieeffizienzprogramm 292 Neu- und Modernisierungsinvestitionen mit einem Förderkredit.
- Wichtig: Die Förderung müssen Sie grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens beantragen.
Die Themen im Überblick:
Aktuelle Angebote zur Förderung von Dampferzeugern
Planen Sie, einen bestehenden Dampfkessel zu ersetzen, sparen Sie damit häufig hohe Kosten ein. Das gilt sogar dann, wenn der Kessel noch zuverlässig läuft. Was viele nicht wissen: Bei der Investition in moderne Technik bekommen Sie Unterstützung vom Staat. Denn dieser fördert die Anschaffung mit attraktiven Fördermitteln. Zur Verfügung stehen dabei vor allem die folgenden Programme:
| Programm | Was wird gefördert? | Für wen? | Wie wird gefördert? | Wichtigste Voraussetzungen |
|---|---|---|---|---|
| EEW – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft | Investitionen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz, z. B. effiziente Prozesswärmeerzeugung, Optimierung von Produktionsprozessen, Elektrifizierung oder Abwärmenutzung. Für Dampferzeuger ist vor allem Modul 4 Premium relevant; bei erneuerbarer Prozesswärme ggf. Modul 2. | Unternehmen aller Größen; je nach Modul weitere Antragsberechtigte | Zuschuss (BAFA) oder KfW-Kredit 295 mit Tilgungszuschuss. In Modul 4 Premium sind abhängig von Unternehmensgröße und Kostenansatz unterschiedliche Förderquoten möglich. | Maßnahme muss Energie-/Ressourceneffizienz verbessern bzw. fossilen Energiebedarf und THG-Emissionen senken. |
| KfW-Energieeffizienzprogramm Produktionsanlagen/-prozesse (292) | Neu- und Modernisierungsinvestitionen in energieeffiziente Produktionsanlagen und Prozesse, z. B. effiziente Anlagentechnik, Elektrifizierung, Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung. | Gewerbliche Unternehmen und Freiberufler | Förderkredit von in der Regel bis zu 25 Mio. Euro je Vorhaben, bis zu 100 % der Investitionskosten; kein Tilgungszuschuss. | Mindestens 15 % THG-Einsparung; Transformationsplan für nicht-KMU |
Eine Kombination verschiedener Förderprogramme kann grundsätzlich möglich sein. Wichtig ist, dass Sie dieselben förderfähigen Kosten nicht doppelt ansetzen und die jeweiligen Kumulierungs- und Beihilfevorschriften beachten.
EEW-Förderung für Dampferzeuger über BAFA und KfW
Mit der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) unterstützt der Staat Unternehmen dabei, Energie- und Ressourcenverbräuche zu senken. Sofern die Maßnahme die Treibhausgasemissionen reduziert, bekommen Sie auch eine Förderung für Dampferzeuger. Zur Wahl stehen dabei Darlehen sowie Zuschüsse, die Sie vor dem Beginn der Maßnahme beantragen müssen. Die EEW-Programme von BAFA (Zuschuss) und KfW (Kredit) unterscheiden dabei folgende Module:
| Art der Maßnahme | EEW-Module | Ansprechpartner |
|---|---|---|
| Einzelmaßnahmen | Modul 1: Querschnittstechnologien in Unternehmen wie Motoren, Pumpen, Kompressoren, Ventilatoren und die Dämmung von Anlagen | KfW (Kredit mit Tilgungszuschuss) oder BAFA (Zuschuss) |
| Einzelmaßnahmen | Modul 2: Umstellung der Prozesswärmeerzeugung auf erneuerbare Quellen | KfW (Kredit mit Tilgungszuschuss) oder BAFA (Zuschuss) |
| Einzelmaßnahmen | Modul 3: Erwerb und Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software | KfW (Kredit mit Tilgungszuschuss) oder BAFA (Zuschuss) |
| Einzelmaßnahmen | Modul 6: Wechsel vom Einsatz fossiler Energieträger auf Strom | KfW (Kredit mit Tilgungszuschuss) oder BAFA (Zuschuss) |
| Systemische Maßnahmen | Modul 4: Technologieoffene Investitionen, die zu einem geringeren Treibhausgasausstoß führen | KfW (Kredit mit Tilgungszuschuss) oder BAFA (Zuschuss) |
| Systemische Maßnahmen | Förderwettbewerb zur technologieoffenen Dekarbonisierung | VDI/VDE-IT (Zuschuss) |
| Konzeptionelle Maßnahmen | Modul 5: Entwicklung von Dekarbonisierungsstrategien und Transformationsplänen | VDI/VDE-IT (Zuschuss) |
Wichtig zu wissen: Geht es um die Förderung von Dampferzeugern, kommen vor allem die Module 2 und 4 infrage. Für kleine Unternehmen können Sie außerdem Modul 6 wählen. Für Zubehör und Umfeldmaßnahmen kann sich außerdem auch Modul 3 eignen.
Modul 2: Umstellung der Prozesswärmeerzeugung auf erneuerbare Quellen
Integrieren Sie erneuerbare Energiequellen in Ihren Produktionsprozess? Dann können Sie Fördermittel für Ihren Dampferzeuger aus Modul 2 des EEW-Programms in Anspruch nehmen. Zur Verfügung stehen Kredite mit Tilgungszuschüssen oder reine Zuschüsse. Die Förderhöhe richtet sich dabei nach der Art der eingesetzten Energieträger und der Größe des Unternehmens. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:
| Unternehmensgröße | Prozesswärme aus erneuerbaren Energien | Biomasseanlagen |
|---|---|---|
| Kleine Unternehmen | 60 % | 40 % |
| Mittlere Unternehmen | 50 % | 30 % |
| Große Unternehmen | 40 % | 20 % |
| Maximale Förderung | 20 Mio. € pro Vorhaben | 20 Mio. € pro Vorhaben |
Wichtig: Eine Förderung für Dampferzeuger ist hier nur möglich, wenn Sie mehr als 50 Prozent der mit der geförderten Anlage bereitgestellten Energie als Prozesswärme einsetzen.
Modul 4: Technologieoffene Investitionen zur Reduktion der THG-Emissionen
Sinkt der CO₂‑Ausstoß durch die Installation neuer Technik, kommt auch Modul 4 der EEW-Förderung für Dampfkessel infrage. Verfügbar sind Zuschüsse sowie Darlehen mit Tilgungszuschüssen, die Sie unter anderem für die Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz oder den Wechsel zu erneuerbaren Energien oder grünem Wasserstoff erhalten. Darüber hinaus gibt es die Fördermittel für:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien sowie energetische Optimierung von Produktionsprozessen;
- Elektrifizierungen von Prozessen;
- Maßnahmen zur Abwärmenutzung;
- Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern sie eindeutig und überwiegend zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden;
- Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte;
- Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess;
- Maßnahmen zum Wechsel auf Treibhausgas-ärmere Ressourcen
- Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein Erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird;
- Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff sowie die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, wenn dieser auf dem Betriebsgelände genutzt wird.
Wie viel Geld der Staat zur Förderung von Dampfkesseln und anderen Dampferzeugern zur Verfügung stellt, hängt dabei von der Maßnahme und der Unternehmensgröße ab. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick.
| Förderstufe | Große Unternehmen | Mittlere Unternehmen | Kleine Unternehmen | Wichtigste Voraussetzung |
|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 – Basisförderung | – | 10 % | 15 % | Gelistete Technologie und mind. 15 % Endenergieeinsparung |
| Stufe 2 – Premiumförderung (Gesamtinvestitionskosten) | 10 % | 15 % | 20 % | Mind. 30 % THG-Einsparung |
| Stufe 2 – Premiumförderung (Investitionsmehrkosten) | 25 % | 35 % | 45 % | Mind. 30 % THG-Einsparung |
| Stufe 3 – Dekarbonisierungsbonus (Gesamtinvestitionskosten) | +5 %-Punkte | +5 %-Punkte | +5 %-Punkte | Bestimmte Dekarbonisierungsmaßnahmen, z. B. Elektrifizierung mit erneuerbaren Energien |
| Stufe 3 – Dekarbonisierungsbonus (Investitionsmehrkosten) | +10 %-Punkte | +10 %-Punkte | +10 %-Punkte | Wie oben |
Bei der Förderung der Investitionsmehrkosten geht es um die Kosten der Maßnahme, die durch die Treibhausgas-Reduktion entstehen. Bei der Förderung der Gesamtinvestitionskosten setzen Sie hingegen die gesamten Investitionskosten an.
Modul 6: Wechsel vom Betrieb mit fossilen Energieträgern auf Strom
Führen Sie ein kleines Unternehmen und denken Sie darüber nach, konventionelle Dampfanlagen auf Strom umzustellen? Dann kommt auch Modul 6 der EEW-Förderung für Ihren neuen Dampferzeuger infrage. Verfügbar sind dabei Darlehen mit Tilgungszuschüssen oder reine Zuschüsse in Höhe von 33 Prozent. Pro Vorhaben begrenzt der Staat die Förderung dabei auf 200.000 Euro.
Modul 3: Mess-, Steuer- und Regeltechnik einschließlich Sensorik
Modul 3 der EEW-Förderung gibt es zwar nicht für neue Dampfanlagen, dafür aber für zahlreiche Umfeldmaßnahmen. So erhalten Sie Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen hier für Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware. Konkret geht es dabei um:
- den Erwerb und die Installation von Energiemanagementsoftware
- den Erwerb und die Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Sensorik zum Monitoring und der effizienten Regelung von Energie- und Materialströmen
- die Schulung des Personals im Umgang mit dieser Software
Wie viel Geld der Staat zur Förderung bereitstellt, hängt dabei vor allem von der Größe Ihres Unternehmens ab. So gibt es bis zu 25 Prozent für große Unternehmen, bis zu 35 Prozent für mittlere Unternehmen und bis zu 45 Prozent für kleine Unternehmen. Der maximale Förderbetrag pro Investitionsvorhaben liegt bei 20 Mio. €.
EEW-Förderung richtig beantragen: So klappt es
Möchten Sie die Fördermittel in Anspruch nehmen, beantragen Sie diese vor dem Beginn des Vorhabens. Zuschuss-Anträge stellen Sie dabei über die Webseite des BAFA. Für Anträge auf Darlehen mit Tilgungszuschüssen wenden Sie sich hingegen an ein Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl.
Wichtig zu wissen: Planungsleistungen dürfen bereits vor der Antragstellung erfolgen. Möchten Sie Fördermittel für einen Dampferzeuger aus Modul 4 in Anspruch nehmen, benötigen Sie in der Regel auch ein Einsparkonzept. Die Kosten der Erstellung sind ebenfalls förderbar.
KfW-Energieffizienzprogramm für Produktionsanlagen
Neben dem EEW-Programm kommt auch das KfW-Energieeffizienzprogramm zur Förderung von Dampferzeugern infrage. Hier bekommen Sie vergünstigte Darlehen ohne Tilgungszuschüsse für viele Maßnahmen zur Energieeffizienz und Treibhausgaseinsparung. Antragsberechtigt sind dabei in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, freiberuflich Tätige sowie auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Unternehmenssitz in der EU und Joint Ventures in der EU mit maßgeblicher deutscher Beteiligung (mindestens 25 %), wenn es um Vorhaben in der EU geht.
Wichtig zu wissen: Über die KfW-Förderung der Dampferzeuger bekommen Sie Darlehen von maximal 25 Mio. Euro, die Sie sich zu 100 Prozent auszahlen lassen können. Einen Tilgungszuschuss gibt es jedoch nicht.
Förderung für neue und modernisierte Dampferzeuger möglich
Möchten Sie die KfW-Förderung für Dampferzeuger in Anspruch nehmen, bekommen Sie diese für Neu- und Modernisierungsinvestitionen. Bei Modernisierungsinvestitionen müssen die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu Durchschnittswerten der letzten drei Jahre um mindestens 15 Prozent sinken. Geht es um Neuinvestitionen, müssen die Treibhausgasemissionen mindestens 15 Prozent unter denen einer vergleichbaren Anlage liegen.
Antragstellung der KfW-Förderung erfolgt vor Maßnahmenbeginn
Die Kredite beantragen Sie vor Maßnahmenbeginn über einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Dieser leitet alle Unterlagen an die KfW weiter und bekommt später auch die Zusage von dieser. Sobald diese vorliegt, können Sie mit der Maßnahme beginnen.
Wichtig zu wissen: Für große Unternehmen ist grundsätzlich ein Transformationsplan erforderlich. Mittlere Unternehmen können alternativ bestimmte Nachweise, etwa nach ISO 50001 oder EMAS, vorlegen. Kleine Unternehmen sind von dieser Voraussetzung befreit.
Mit Energieexperten zur Förderung für Dampferzeuger
Suchen Sie nach einer Förderung für Dampferzeuger, haben Sie zahlreiche Programme und Module zur Auswahl. Welchen Weg Sie dabei gehen, hat unter Umständen einen großen Einfluss auf die resultierenden Kosten und die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens. Um keine Gelder zu verschenken und die optimale Förderung für Dampfkessel zu erhalten, empfehlen wir daher die Beratung durch einen Energie-Effizienz-Experten. Dieser nimmt zunächst die geplanten Vorhaben genau unter die Lupe, bevor er ein individuelles Förderkonzept für Sie erstellt.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zu den Förderangeboten
Für Dampferzeuger kommen vor allem die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) und das KfW-Energieeffizienzprogramm Produktionsanlagen/-prozesse 292 infrage. Welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt, hängt unter anderem von der geplanten Technik, der erzielten Einsparung und der Größe Ihres Unternehmens ab.
Besonders relevant sind die Module 2 und 4. Modul 2 unterstützt die Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Modul 4 fördert technologieoffene Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen. Kleine Unternehmen können bei der Umstellung von fossilen Energieträgern auf Strom außerdem Modul 6 nutzen. Für Mess-, Steuer- und Regelungstechnik kann ergänzend Modul 3 infrage kommen.
Das hängt von Fördermodul, Maßnahme und Unternehmensgröße ab. In Modul 2 erhalten kleine Unternehmen für Prozesswärme aus erneuerbaren Energien beispielsweise bis zu 60 Prozent Förderung. Bei Modul 4 unterscheiden sich die Fördersätze unter anderem danach, ob die gesamten Investitionskosten oder lediglich die Investitionsmehrkosten angesetzt werden.
Ja. Führen Sie ein kleines Unternehmen und stellen Sie von einem fossilen Energieträger auf Strom um, kommt insbesondere EEW-Modul 6 infrage. Hier erhalten Sie Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 33 Prozent. Die Förderung ist auf 200.000 Euro pro Vorhaben begrenzt.
Das Programm unterstützt Neu- und Modernisierungsinvestitionen. Bei einer Modernisierung müssen die Treibhausgasemissionen gegenüber den Durchschnittswerten der vergangenen drei Jahre um mindestens 15 Prozent sinken. Bei einer Neuinvestition weisen Sie die Einsparung gegenüber einer vergleichbaren Anlage nach.
Beantragen Sie die Förderung grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens. EEW-Zuschüsse beantragen Sie beim BAFA. Für Darlehen mit Tilgungszuschuss sowie den KfW-Förderkredit 292 wenden Sie sich an einen Finanzierungspartner. Planungsleistungen dürfen bei der EEW bereits vor Antragstellung erfolgen.
Das hängt vom Förderprogramm und der geplanten Maßnahme ab. Bei Modul 4 benötigen Sie in der Regel ein Einsparkonzept. Gerade bei größeren Investitionen empfiehlt sich daher eine fachkundige Beratung, um Fördermöglichkeiten zu vergleichen und die erforderlichen Nachweise vorzubereiten.


