Förderung für Klimaanlagen und Kältetechnik: Angebote, Konditionen und Beantragung

Autor: Johannes Partz / ✅ Aktualisiert am: 20.09.2026 / Startseite » Förderung für Klimaanlagen und Kältetechnik: Angebote, Konditionen und Beantragung

Kälte- und Klimaanlagen haben einen großen Einfluss auf Energieverbrauch und Kosten – vor allem in Gewerbe und Industrie. Investieren Sie in effiziente Technik, sparen Sie Geld und schonen Sie darüber hinaus sogar die Umwelt. Vor allem letzteres ist ein Grund, aus dem der Staat Ihnen mit einer Förderung für Kälte- und Klimaanlagen finanziell unter die Arme greift. Welche Förderangebote es gibt, wie hoch die Förderung ausfällt und wie sie zu beantragen ist, erklären wir in den folgenden Abschnitten.

Förderung von Klimaanlagen auf dem Dach
Das Bild wurde mithilfe von KI erstellt
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Auf einen Blick: Die wichtigsten Informationen

  • Für effiziente Kälte- und Klimaanlagen stehen verschiedene Förderprogramme von BAFA und KfW zur Verfügung.
  • Die BAFA-Kälte-Klima-Förderung unterstützt insbesondere effiziente Anlagen mit nichthalogenierten Kältemitteln sowie die Effizienzumrüstung bestehender Anlagen.
  • Über die BEG gibt es Zuschüsse für effiziente Wärmepumpen mit Kühlfunktion sowie für Kältetechnik zur Raumkühlung in bestehenden Nichtwohngebäuden.
  • Für industrielle Prozesskälte kommen vor allem die EEW-Module 3 und 4 sowie das KfW-Energieeffizienzprogramm infrage.
  • Wichtig: Fördermittel müssen in aller Regel vor Maßnahmenbeginn beantragt werden.
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Im Vergleich: Die wichtigsten Förderangebote

Suchen Sie nach einer Förderung für Klimaanlagen, für Kältelösungen oder Kühltechnik in industriellen Prozessen, stehen heute zahlreiche Programme zur Auswahl. So steht Ihnen etwa die BEG‑Förderung für Heizungen zur Verfügung, wenn Sie eine Klimaanlage zur Raumkühlung anschaffen möchten. Größere Anlagen zur Kühlung fördert der Staat hingegen über die Kälte- und Klimaförderung des BAFA. Hier stehen Ihnen Mittel für neue sowie umgerüstete Lösungen zur Verfügung. Geht es um die Kühlung von Industrielösungen, finden Sie im EEW-Programm für Energie- & Ressourceneffizienz in der Wirtschaft sowie im Energieeffizienzprogramm der KfW attraktive Angebote.

Die folgende Tabelle gibt einen ersten Überblick und zeigt, wann welche Förderung für Klimaanlagen sowie Kälte infrage kommt.

FörderangebotGeförderte Vorhaben im Bereich Kälte/KlimaWer kann es nutzen?Förderung
BAFA Kälte-Klima-RichtlinieNeue stationäre Kälte-/Klimaanlagen mit natürlichen/nichthalogenierten Kältemitteln, Abwärmenutzung, Speicher, Freikühlung, Rückkühler, EE-Einbindung etc.Unternehmen aller Größen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Krankenhäuser, Schulen/Hochschulen, kirchliche Einrichtungen etc.Zuschuss, leistungs-/komponentenabhängig; max. 200.000 € je Maßnahme, bei De-minimis max. 50 % der förderfähigen Ausgaben
BAFA Kälte-Klima – EffizienzumrüstungUmrüstung kleiner bestehender Anlagen mit fluorierten Kältemitteln auf Kohlenwasserstoffe + Effizienzmaßnahmenwie obenPauschalen für einzelne Maßnahmen, insgesamt max. 200.000 €
EEW Modul 4 PremiumEnergieeffiziente Prozesskälte, Kühlung und Belüftung für Produktionsprozesse, Abwärmenutzung, ProzessoptimierungGewerbliche Unternehmen aller Größen, Contractoren, kommunale/Landesunternehmen, Freiberufler etc.Investitionsmehrkosten: bis 45 % kleine / 35 % mittlere / 25 % große Unternehmen; alternativ Gesamtkostenförderung bis 20/15/10 %
EEW Modul 3MSR-Technik, Sensorik und Energiemanagement, z. B. zur Optimierung einer KälteanlageGewerbliche Unternehmen aller Größen, Contractoren, kommunale/Landesunternehmen, Freiberufler etc.bis 45 % kleine / 35 % mittlere / 25 % große Unternehmen
KfW 292 EnergieeffizienzprogrammProzesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume, Wärmerückgewinnung etc.Gewerbliche Unternehmen und FreiberuflerFörderkredit; mindestens 15 % THG-Einsparung erforderlich
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BAFA-Förderung für Kälte- und Klimaanlagen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um eine Förderung von Kälte- oder Klimaanlagen geht. Denn mit dem gleichnamigen Programm unterstützt das BAFA Unternehmer, die in effiziente und klimaschonende Kältetechnik investieren. Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Private Nutzer sind nicht antragsberechtigt und Anträge sind vor der Vergabe von Aufträgen zu stellen.

Wichtig zu wissen: Die Gültigkeit der Förderrichtlinie endet am 31.12.2026. Anschließend verlängert der Staat das Förderangebot nicht. Wer von den Mitteln profitieren möchte, sollte diese daher spätestens bis zum 31.12.2026 beantragen. Denn ab 2027 ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.

Für diese Anlagen gibt es die Zuschüsse vom BAFA

Mit der BAFA-Förderung für Kälte- und Klimaanlagen übernimmt der Staat einen Teil der Kosten von Anlagen mit hoher Effizienz, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln arbeiten. Die Mittel gibt es dabei unter anderem für:

  • die Installation der Kälteerzeugungseinheit von stationären Kälte- und Klimaanlagen und von Rückkühlsystemen (darunter: Flüssigkeitskühlsätze und Direktverdampfungsanlagen, Ab- und Adsorptionsanlagen, Kälteerzeuger mit indirekter Verdunstungskühlung beziehungsweise mit adiabatischer Kühlung in Rückkühlern sowie Trockenkühler)
  • die Installation von stationären Wärmepumpen zur Abwärmenutzung (Fördervoraussetzung ist die Nutzung von Prozessabwärme zu Heizzwecken in einer separaten Heizung oder für einen verfahrenstechnischen Prozess)
  • Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- oder Freikühler
  • die Installation von Komponenten und Systemen in Verbindung mit der Förderung der Installation einer Kälteerzeugungseinheit (Fördermittel gibt es unter anderem für Tiefkühl-(TK)-Stufen, Luftkühler und Rückkühler, thermische Speicher, Rohrleitungen von Kühlsolekreisläufen, Komponenten zur Abwärmenutzung der Kälteanlage und zum Wärmepumpenbetrieb, Komponenten für den Freikühlbetrieb sowie Nachrüstung von Steuer-und Regelungstechnik für Vor- und Freikühlbetrieb, Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Effizienz-Umrüstung von bestehenden, kleinen Kompressions-Kälte oder Klimaanlagen mit fluorhaltigen Kältemitteln)

Keine Förderung gibt es hingegen für Kälte- und Klimaanlagen, die überwiegend der Kühlung von Verkaufskühlmöbeln dienen. Gleiches gilt für steckerfertige Verkaufskühlmöbel – auch diese fördert der Staat nicht.

Übrigens: Die BAFA-Förderung für Kälte- und Klimaanlagen gibt es nicht nur für neue Anlagen. Auch die Effizienzumrüstung bestehender kleiner Kompressions-Kälte- oder Klimaanlagen mit fluorierten Kältemitteln ist förderfähig.

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Höhe der Förderung vom BAFA hängt von der Maßnahme ab

Wie hoch die Förderung des BAFA ausfällt, lässt sich nicht ohne Weiteres angeben. Denn die Zuschusshöhe hängt von zahlreichen Parametern ab. Um diese zu berücksichtigen und bereits vor einer geplanten Maßnahme eine möglichst genaue Vorhersage treffen zu können, bietet das BAFA einen kostenfreien Rechner für die Förderung von Kälte- und Klimaanlagen.

Wichtig zu wissen: Die Förderhöhe ist auf 200.000 Euro begrenzt und darf nach De-minimis-Regeln 50 Prozent der Kosten nicht übersteigen. Bei der Förderung nach AGVO beträgt die Beihilfeintensität grundsätzlich maximal 15 % der relevanten Investitionskosten. Für kleine Unternehmen erhöht sie sich um 5 Prozentpunkte und für mittlere Unternehmen um 2,5 Prozentpunkte.

Voraussetzungen für die Förderung von Kälte- und Klimaanlagen

Möchten Sie die Förderung für Kälte- und Klimaanlagen in Anspruch nehmen, gelten hohe technische Voraussetzungen. Welche das im Detail sind, hängt von den geplanten Maßnahmen ab. Im Allgemeinen geht es aber um eine hohe Effizienz und einen möglichst geringen Stromverbrauch. Eine zentrale Rolle spielt dabei der BAFA-EffizienzCheck. Nur wenn dieser aufzeigt, dass eine Kälte- oder Klimaanlage bestimmte Mindestwerte erfüllt, ist eine Förderung möglich. Weitere Details zu den technischen Mindestanforderungen entnehmen Sie dem Merkblatt zur BAFA-Förderung von Kälte- und Klimaanlagen.

Wichtig zu wissen: Fördermittel vergibt das BAFA hier nur, wenn Sie die Anlage mindestens fünf Jahre zweckentsprechend betreiben. Voraussetzung ist außerdem eine regelmäßige Wartung – für kleinere Anlagen gelten hierbei jedoch Erleichterungen.

BAFA-Förderung für Kälte- und Klimaanlagen beantragen

Den Antrag zur Kälte- und Klimaanlagen-Förderung reichen Sie vor der Vergabe von Maßnahmen digital über das BAFA-Portal ein. Handelt es sich um eine Kompressionskälte- oder Kompressionsklimaanlagen ab einer elektrischen Aufnahmeleistung von 20 KW müssen Sie dabei auch das Ergebnis-Protokoll des EffizienzCheck einreichen. Hat der Fördergeber die Mittel freigegeben, können Sie mit der Maßnahme beginnen. Ist die Arbeit abgeschlossen, reichen Sie alle Nachweise ein und lassen sich die Förderung auszahlen.

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BEG-Förderung der Heizung für Klimatechnik

Eine Alternative bietet die Heizungsförderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese gibt es unter anderem für Wärmepumpen mit Kühlfunktionen – bei denen es sich auch um Klimaanlagen handeln kann. Der Staat vergibt dabei Zuschüsse über das Programm 522 der KfW. Die Anträge sind vor Maßnahmenbeginn zu stellen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Contractoren und andere, die in effiziente Heiz- und Klimatechnik für Nichtwohngebäude investieren.

Für diese Anlagen gibt es die Zuschüsse von der KfW

Neben Heizungen zum Einsatz erneuerbarer Energien fördert der Staat über das KfW-Programm 522 auch elektrisch angetriebene Wärme­pumpen. Dazu gehören auch Luft-Luft-Wärmepumpen mit hoher Effizienz, die viele auch als Split-Klimaanlagen kennen. Wichtig ist, dass Sie die Anlage in ein bestehendes Gebäude einbauen. Bauantrag oder Bauanzeige müssen dazu mindestens 5 Jahre alt sein.

Höhe der KfW-Förderung hängt von der Maßnahme ab

Für förderfähige Wärmepumpen mit Kühlfunktion vergibt die KfW einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei Kosten in Höhe von 28.000 Euro. Während diese Grenze für die ersten 150 m² gilt, kommen bei größeren Gebäuden folgende Summen hinzu.

FlächeAnrechenbare Kosten
150 m bis 400 mzusätzlich 197 Euro pro m²
400 m bis 1000 mzusätzlich 118 Euro pro m²
größer als 1000 mzusätzlich 79 Euro pro m²

Betrifft die Maßnahme nicht die gesamte Fläche des Gebäudes, ergeben sich die anrechenbaren Kosten anteilig.

Wichtig zu wissen: Ab dem 1. Februar 2027 sinken die anrechenbaren Kosten halbjährlich um 750 Euro für Gebäude bis 150 m2 Netto­grund­fläche. Darüber hinaus sinken die Kosten um 3 Euro pro m2 Netto­grund­fläche für Gebäude bis 400 m², um 2 Euro pro m² Netto­grund­fläche für Gebäude bis 1000 m² und um 1 Euro pro m2 Netto­grund­fläche für Gebäude größer als 1.000 m².

Voraussetzungen für die Förderung von Kälte- und Klimaanlagen

Um die Fördermittel beantragen zu können, müssen Sie eine hocheffiziente Anlage auswählen. Messen lässt sich das an der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz (ƞ bzw. ETAs). Diese darf bei Wärmepumpen zur Beheizung über die Luft mit bis zu 12 kW Heizleistung mindestens bei 181 Prozent liegen.

Ist die Heizleistung höher, gilt ein Grenzwert von 150 Prozent. Darüber hinaus muss die betroffene Fläche zu mindestens 65 Prozent mit regenerativen Energien versorgt werden. Welche Kälte- und Klimaanlagen zur Förderung infrage kommen, geht aus der BAFA-Liste förderbarer Wärmepumpen hervor.

Übrigens: Die KfW-Förderung der Klimaanlagen gibt es nur im Bestand. Bauanzeige oder Bauantrag müssen dazu mindestens fünf Jahre alt sein.

KfW-Förderung für Kälte- und Klimaanlagen richtig beantragen

Möchten Sie die Förderung für eine Klimaanlage beantragen, müssen Sie sich rechtzeitig vor dem Beginn der Maßnahme darum. Dazu benötigen Sie:

  • die Bestätigung eines Energieberaters oder eines Fachhandwerkers
  • einen Liefer-/Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung (an die Förderzusage gebunden)
  • einen vorläufigen Ausführungstermin im Bewilligungszeitraum (36 Monate ab Zusage durch die KfW)

Liegen all diese Unterlagen vor, können Sie die Förderung der Klimaanlage über das KfW-Antragsportal beantragen. Sobald Sie eine Zusage erhalten, können Sie mit der Maßnahme beginnen. Sobald die Arbeit abgeschlossen ist, reichen Sie eine Bestätigung nach Durchführung sowie alle erforderlichen Nachweise ein, um sich die Fördergelder auszahlen zu lassen.

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BEG-Fördermittel für Anlagentechnik im NWG

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert der Staat nicht nur effiziente Wärmepumpen mit Kühlfunktion. Auch für Kältetechnik zur Raumkühlung bekommen Sie finanzielle Unterstützung. Erhältlich sind Zuschüsse für bestehende Nichtwohngebäude, die Sie vor Maßnahmenbeginn beantragen.

Förderung für Kältetechnik zur Raumkühlung in Nichtwohngebäuden

Fördermittel erhalten Sie hier ganz konkret für Kältetechnik zur Raumkühlung, sofern diese in bestehenden Nichtwohngebäuden zum Einsatz kommt. Förderbar sind dabei wärmegetriebene Kälteanlagen zur Nutzung von Wärme aus der Kraft-Wärme-Kopplung oder von Prozessabwärme sowie Kompressionskälteanlagen mit Leistungsregelung. Zu letzteren gehören unter anderem Luft-Wasser-Kühler, Wasser/Sole-Wasser-Kühler, Luft-Luft-Klimageräte und Rooftop-Raumklimageräte.

BAFA vergibt attraktive Zuschüsse für effiziente Raumkühlanlagen

Die Förderung der Kälteanlagen erfolgt als Zuschuss in Höhe von 15 Prozent. Anrechenbar sind dabei Kosten in Höhe von 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Wichtig: Die Fläche bezieht sich nur auf das thermisch konditionierte Gebäudevolumen.

Hohe Effizienz als Voraussetzung zum Erhalt der BAFA-Fördermittel

Um die Mittel beantragen zu können, müssen Sie eine effiziente Kälteanlage in ein bestehendes Nichtwohngebäude einbauen. Voraussetzung ist dabei eine mindestens 5 Jahre alte Bauanzeige oder ein mindestens 5 Jahre alter Bauantrag. Zudem gelten die folgenden Vorgaben in Bezug auf den Raumkühlungs-Jahresnutzungsgrad (η s,c ).

Kühlgeräte, Antrieb mit einem Elektromotorη s,c
Luft-Wasser-Kühler < 400 kW≥ 175 %
Luft-Wasser-Kühler ≥ 400 kW≥ 195 %
Wasser/Sole-Wasser-Kühler < 400 kW≥ 215 %
Wasser/Sole-Wasser-Kühler ≥ 400 < 1 500 kW≥ 270 %
Wasser/Sole-Wasser-Kühler ≥ 1 500 kW≥ 290 %
Luft-Luft-Klimageräte ≤ 12 kW≥ 241 %
Luft-Luft-Klimageräte > 12 kW≥ 210 %
Rooftop-Raumklimagerät≥ 160 %

Alternativ dazu können Sie auch eine wärmegetriebene Kälteanlage zur Nutzung von Wärme aus der Kraft-Wärme-Kopplung oder Prozessabwärme installieren. In diesem Fall gibt es keine Anforderungen an den Raumkühlungs-Jahresnutzungsgrad.

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BAFA-Förderung für Kälteanlagen vor Maßnahmenbeginn beantragen

Möchten Sie das Förderprogramm für sich nutzen, müssen Sie die Mittel rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn über das BAFA-Portal beantragen. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • die Bestätigung eines Energieberaters
  • einen Liefer-/Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung (an die Förderzusage gebunden)
  • einen vorläufigen Ausführungstermin im Bewilligungszeitraum (36 Monate ab Zusage durch das BAFA)

Liegen alle Unterlagen vor, können Sie die Anträge online einreichen. Beginnen sollten Sie erst, wenn das BAFA eine Bestätigung ausgestellt hat. Sobald die Arbeit abgeschlossen ist, reichen Sie einen technischen Projektnachweis sowie alle erforderlichen Dokumente ein, um sich die Fördergelder auszahlen zu lassen.

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EEW für mehr Energie- & Ressourceneffizienz

Mit der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) fördert der Staat Maßnahmen, die auf Energieeinsparungen in der Industrie abzielen. Im Fokus stehen dabei innovative Prozesse, die Unternehmen Geld sparen und das Klima schonen. Da das Feld besonders groß ist, enthält das Förderprogramm verschiedene Module:

  • Modul 1: Querschnittstechnologien in Unternehmen wie Motoren, Pumpen, Kompressoren, Ventilatoren und die Dämmung von Anlagen
  • Modul 2: Umstellung der Prozesswärmeerzeugung auf erneuerbare Quellen
  • Modul 3: Erwerb und Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Sensorik, aber auch Energieaudits, Energiemanagement und der Einsatz von Software
  • Modul 4: Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
  • Modul 5: Entwicklung von Dekarbonisierungsstrategien mithilfe von Transformationsplänen
  • Modul 6: Umstellung fossil betriebener Anlagen auf Strom (für kleine Unternehmen)
  • Förderwettbewerb: technologieoffene Dekarbonisierung in Unternehmen

Geht es um die Förderung von Kälte- und Klimaanlagen, kommen vor allem Modul 3 und 4 infrage. Die Mittel gibt es in Form von Zuschüssen sowie Darlehen mit Tilgungszuschüssen für Unternehmen. Sie sind vor Maßnahmenbeginn zu beantragen.

Für diese Maßnahmen gibt es die EEW-Fördermittel im Unternehmen

Mit dem Modul 4 fördert der Staat Investitionen, die zur Verringerung des Treibhausgas-Ausstoßes führen. Dazu gehören explizit Maßnahmen an Anlagen zur Kühlung und Belüftung, sofern sie eindeutig und überwiegend zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden. Fördermittel gibt es außerdem für:

  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesskälte
  • Maßnahmen zum Wechsel auf treibhausgasärmere Ressourcen
  • Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird

Geht es um die Effizienzsteigerung bestehender Anlagen, kommt darüber hinaus auch Modul 3 des EEW-Programms infrage. Hier gibt es Darlehen mit Tilgungszuschüssen für:

  • den Erwerb und die Installation von Energiemanagementsoftware
  • den Erwerb und die Installation von Mess-, Steuer- sowie Regelungstechnik und Sensorik zum Monitoring und der effizienten Regelung von Energie- und Materialströmen
  • Schulung des Personals im Umgang mit dieser Software

Interessant ist Modul 3 dabei vor allem dann, wenn Sie neben der Kälteanlage auch eine übergeordnete Regelung, Verbrauchserfassung oder Energiemanagementlösung einführen.

Höhe der Förderung hängt von Maßnahme und Unternehmen ab

Geht es um die Förderung im Modul 4, unterscheidet der Staat 3 Förderstufen sowie ein Bonus-Angebot. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt dabei von der geplanten Maßnahme und der Größe Ihres Unternehmens ab, wie die folgende Übersicht zeigt.

FörderstufeKleine UnternehmenMittlere UnternehmenGroße UnternehmenVoraussetzung / Besonderheit
Stufe 1: Basisförderung15 %10 %Nur gelistete Technologien; mind. 15 % Endenergieeinsparung
Stufe 2: Premiumförderung – Gesamtkosten20 %15 %10 %Mind. 30 % THG-Einsparung
Stufe 2: Premiumförderung – Investitionsmehrkosten45 %35 %25 %Förderung nur der durch die THG-Reduktion entstehenden Mehrkosten
Stufe 3: Dekarbonisierungsbonus – Gesamtkosten+5 %-Punkte+5 %-Punkte+5 %-PunkteZusätzlich zur Premiumförderung für bestimmte Dekarbonisierungsmaßnahmen
Stufe 3: Dekarbonisierungsbonus – Investitionsmehrkosten+10 %-Punkte+10 %-Punkte+10 %-PunkteZusätzlich zur Premiumförderung für bestimmte Dekarbonisierungsmaßnahmen

Den Dekarbonisierungsbonus gibt es dabei für Investitionen in die Elektrifizierung mit erneuerbaren Energien, die außerbetriebliche Abwärmenutzung sowie die Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff.

Wichtig zu wissen: Der maximale Förderbetrag liegt bei 20 Mio. Euro je Investitionsvorhaben. Maßnahmen, die über die Basisförderung förderfähig sind, können nicht alternativ über die Premiumförderung gefördert werden.

Über Modul 3 des EEW-Programms vergibt der Staat zudem günstige Darlehen mit Tilgungszuschuss. Letzterer reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag um bis zu 25 Prozent für große Unternehmen, bis zu 35 Prozent für mittlere Unternehmen und bis zu 45 Prozent für kleine Unternehmen. Insgesamt liegt der maximale Förderbetrag dabei auch hier bei 20 Mio. € pro Investitionsvorhaben.

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Voraussetzungen individuell mit einem Energieexperten prüfen

Die Voraussetzungen im EEW-Programm sind vergleichsweise komplex. So hängen Sie unter anderem davon ab, welches Modul und welche Förderstufe sie wählen. Während es in Modul 3 um ganzheitliche Regel- und Managementkonzepte geht, lassen sich in Modul 4 konkretere technische Voraussetzungen definieren. So geht es unter anderem um Folgendes:

  • Basisförderung: Austausch einer bestehenden Anlage gegen eine effizientere Anlage aus einer förderfähigen Technologiekategorie; mindestens 15 % Endenergieeinsparung durch den Anlagen-/Komponentenaustausch
  • Premiumförderung: Weitgehend technologieoffen; Vorhaben muss Energie-/Ressourceneffizienz verbessern bzw. fossilen Energiebedarf und damit THG-Emissionen reduzieren; erforderliche THG-Mindesteinsparung muss erreicht und durch ein Einsparkonzept nachgewiesen werden
  • Dekarbonisierungsbonus: Nur zusätzlich zur Premiumförderung und für definierte Maßnahmen, insbesondere Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, außerbetriebliche Abwärmenutzung sowie bestimmte Vorhaben mit erneuerbarem/CO₂-armem Wasserstoff.

Möchten Sie das EEW-Programm zur Förderung einer Kälte- oder Klimaanlage in Anspruch nehmen, empfehlen wir die Beratung durch einen Energieexperten. Dieser nimmt Ihr Vorhaben genau unter die Lupe und zeigt auf, ob Sie die entsprechenden Vorgaben erfüllen.

Antragstellung im EEW-Förderprogramm vor Maßnahmenbeginn

Möchten Sie Fördermittel aus dem EEW-Programm für geplante Maßnahmen nutzen, sollten Sie im ersten Schritt einen Energie-Effizienz-Experten zu Rate ziehen. Der Experte erstellt alle benötigten Nachweise und bereitet die Anträge vor. Anschließend lassen Sie sich Angebote erstellen und beantragen die Mittel auf dieser Basis. Hat der Fördergeber eine Bestätigung erteilt, können Sie mit der Maßnahme beginnen. Anschließend lassen Sie sich alle Nachweise übermitteln. Sie reichen diese beim Fördergeber ein und lassen sich die Zuschüsse auszahlen oder die Tilgungszuschüsse gutschreiben.

Wichtig zu wissen: Für Zuschüsse wenden Sie sich an das BAFA. Darlehen mit Tilgungszuschüssen beantragen Sie stattdessen über einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Dieser leitet die Unterlagen dann an die KfW weiter, von der Sie später auch den Tilgungszuschuss erhalten.

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Energieeffizienzprogramm der Förderbank KfW

Mit einem günstigen Darlehen fördert auch die KfW Maßnahmen, die die Effizienz in Produktions­anlagen und -prozessen steigern. Möglich ist das über das Programm 292, mit dem die Förderbank Unternehmer sowie Freiberufler unterstützt. Erhältlich sind die Mittel dabei für Neuinvestitionen sowie für Moder­nisierungen im In- und im EU‑Ausland.

Förderung für Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen

Mit dem Programm 292 fördert die KfW Maßnahmen in die Energie­effizienz und die Treibhausgas­einsparung. Der Fokus liegt dabei auf Produktions­anlagen und -prozessen gewerblicher Unternehmen. Fördermittel gibt es somit auch für Prozesskälte, Kühlhäuser und Kühlräume, sofern diese eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 Prozent erzielen. Während bei Modernisierungsinvestitionen der Verbrauch der letzten drei Jahre heranzuziehen ist, gilt bei Neuinvestitionen der Verbrauch vergleichbarer Anlagen.

Staat vergibt KfW-Kredite von bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben

Kommt die Förderung für Kälteanlagen für Sie infrage, erhalten Sie günstige Darlehen von bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben. Die Konditionen hängen unter anderem von der Laufzeit ab.

Antragstellung vor Maßnahmenbeginn über eine Partnerbank

Die Antragstellung erfolgt hier ganz einfach über einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Bei diesem beantragen Sie den Kredit vor Maßnahmenbeginn. Wichtig zu wissen: Für die Förderung ist grundsätzlich ein Transformationsplan erforderlich. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind davon ausgenommen.

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FAQ: Häufige Fragen zu den Förderprogrammen

Wie hoch ist die Förderung für Kälte- und Klimaanlagen?

Das hängt vom Förderprogramm und der geplanten Anlage ab. Über die BEG erhalten Sie beispielsweise 15 Prozent Zuschuss für förderfähige Kältetechnik zur Raumkühlung in bestehenden Nichtwohngebäuden. Bei förderfähigen Wärmepumpen mit Kühlfunktion sind über die Heizungsförderung 30 Prozent möglich. Die Kälte-Klima-Förderung des BAFA berechnet den Zuschuss dagegen abhängig von der jeweiligen Anlage und deren technischen Eigenschaften.

Gibt es eine Förderung für Klimaanlagen in Unternehmen?

Ja. Installieren Sie beispielsweise eine effiziente Anlage zur Raumkühlung in einem bestehenden Nichtwohngebäude, kommt die BEG-Förderung infrage. Auch eine effiziente Wärmepumpe mit Kühlfunktion kann förderfähig sein. Für größere gewerbliche Kälteanlagen mit nichthalogenierten Kältemitteln bietet das BAFA eine eigene Kälte-Klima-Förderung an. Welche Variante am besten zu Ihrem Vorhaben passt, hängt vor allem vom Einsatzzweck und der technischen Ausführung ab.

Werden auch Split-Klimaanlagen gefördert?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Luft-Luft-Wärmepumpen können über die Heizungsförderung gefördert werden, wenn sie die technischen Fördervoraussetzungen erfüllen. Daneben berücksichtigt die BEG bei der Anlagentechnik in Nichtwohngebäuden auch effiziente Luft-Luft-Klimageräte zur Raumkühlung.

Welche Förderung gibt es für industrielle Kälteanlagen?

Für industrielle Anwendungen ist vor allem die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) interessant. Modul 4 berücksichtigt unter anderem energieeffiziente Prozesskälte sowie Maßnahmen an Kühl- und Lüftungsanlagen, die überwiegend Produktionsprozessen dienen. Modul 3 kann ergänzend für Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik sowie Energiemanagementlösungen infrage kommen.

Werden auch bestehende Kälte- und Klimaanlagen gefördert?

Ja. Sie müssen nicht zwangsläufig eine komplett neue Anlage installieren. Die Kälte-Klima-Förderung des BAFA unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen auch die Effizienzumrüstung kleiner bestehender Kompressions-Kälte- und Klimaanlagen mit fluorierten Kältemitteln. Darüber hinaus können verschiedene Effizienzmaßnahmen an bestehenden Anlagen über die EEW förderfähig sein.

Wann muss ich die Förderung für eine Klimaanlage beantragen?

Kümmern Sie sich grundsätzlich um die Förderung, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen. Je nach Programm benötigen Sie zuvor Angebote, technische Nachweise und teilweise die Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten. Erst wenn die Voraussetzungen des jeweiligen Programms erfüllt und die erforderlichen Schritte der Antragstellung abgeschlossen sind, sollten Sie mit der Umsetzung beginnen.

Wo beantrage ich die Förderung für Kälte- und Klimaanlagen?

Das hängt vom Programm ab. Zuschüsse der Kälte-Klima-Richtlinie und der BEG-Anlagentechnik beantragen Sie beim BAFA. Die Heizungsförderung für Unternehmen läuft über die KfW. Bei der EEW können Sie einen direkten Zuschuss beim BAFA oder alternativ einen Förderkredit mit Tilgungszuschuss über einen Finanzierungspartner beantragen.

Autor: Johannes Partz

Johannes ist hier Geschäftsführer. In der Energiebranche ist er seit 2013. Er war in verschiedenen Positionen in Technik und Vertrieb bei Energieversorgern tätig. Seine technische Expertise hat er aus den 3 Jahren als Geschäftsführer bei der Hampel GmbH - einem Gebäudetechnik Unternehmen mit Fokus auf Heizungstechnik, Sanitär, Lüftung und Klima.

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