Kältemittel entsorgen: Kosten, Ablauf und Nachweis

Autor: Johannes Partz / ✅ Aktualisiert am: 17.06.2025 / Startseite » Kältemittel entsorgen: Kosten, Ablauf und Nachweis

Ob bei Demontage, Reparatur oder Umrüstung: Fallen an Kälte- und Klimaanlagen Arbeiten an, müssen Fachbetriebe gebrauchte Kältemittel entsorgen oder recyceln. Um die Umwelt zu schonen, dürfen die Gefahrstoffe wie R134a, R410A, R12 oder R22 dabei unter keinen Umständen entweichen. Wie das funktioniert und wie Experten fachgerecht Kältemittel absaugen und entsorgen, erklären wir in den folgenden Abschnitten. Erfahren Sie außerdem, welche Nachweise dabei nötig sind und wie hoch die Kosten im Durchschnitt ausfallen.

Kältemittel absaugen und entsorgen
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Die Themen im Überblick:

Kältemittel entsorgen: Anlässe und Gründe für die Entsorgung

Kältemittel wie R134a, R410A, R12 oder R22 sind Betriebsstoffe für Kälte- und Klimaanlagen. Sie verfügen über besondere Eigenschaften und sind Voraussetzung für den sogenannten Kälteprozess. Dabei nehmen die Mittel Wärme aus der Umgebung oder von einem Prozess auf. Sie verdampfen, strömen durch einen Verdichter und erwärmen sich. Anschließend geben sie die mitgeführte Energie ab. Sie verflüssigen sich und nehmen den Ausgangszustand wieder ein. Entsprechen die Mittel nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen, sind Anlagen zu demontieren oder stehen Umrüstarbeiten an, müssen Fachbetriebe die Kältemittel entsorgen oder dem Recycling zuführen. Nötig ist das in der Regel bei den folgenden Anlässen:

  • Stilllegung von Kälte- und Klimaanlagen
  • Austausch oder Modernisierung von Anlagen
  • Reparatur bei Undichtigkeiten oder Defekten
  • Verbotene oder veraltete Kältemittel im Einsatz
  • Demontage oder Abriss kompletter Gebäude

Um die fachgerechte Absaugung und Entsorgung von Kältemitteln wie R134a, R410A, R12 oder R22 kümmern sich zertifizierte Fachbetriebe. Nur diese dürfen die Mittel absaugen, entsorgen oder dem Recycling zuführen, sofern das möglich ist.

Wichtig zu wissen: Viele Mittel sind klimaschädlich. Sie tragen in der Atmosphäre zum Treibhauseffekt bei und können zudem eine gesundheitsgefährdende Wirkung haben. Aus diesen Gründen müssen Sie fachgerecht das Kältemittel entsorgen lassen. Würden Sie diese einfach ablassen, verstoßen Sie gegen gesetzliche Vorgaben und neben Umwelt- sowie Klimaschäden drohen hohe Bußgelder.

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Zuverlässige Entsorgung von Kältemitteln in Verbrennungsanlagen

Entsorger behandeln die Mittel in der Regel thermisch. Dabei verbrennen sie in Hochtemperaturanlagen bei 1.100 bis 1.200 Grad Celsius, sodass sich die gefährlichen sowie schädlichen Inhaltsstoffe zersetzen. Was übrig bleibt, neutralisieren Entsorger in Nasswäschern mit Kalkmilch oder Natronlauge. Feststoffe kommen hingegen als Schlämme auf den Sondermüll. Alternativ zur thermischen Zersetzung gibt es auch die eher selten angewandte chemische Zersetzung, bei der Chemikalien die Inhaltsstoffe der Kältemittel auflösen.  

Alternative: Gebrauchte Kältemittel aufbereiten oder recyceln

In vielen Fällen lohnt es sich, die abgesaugten Kältemittel aufbereiten zu lassen. Fachbetriebe trennen die Flüssigkeiten dabei von Verunreinigungen. Sie prüfen die Qualität und stellen sie dem Markt wieder zur Verfügung. Einer der größten Vorteile: Aufbereitetes Kältemittel ist oft günstiger als neues. Das Recycling schont Ressourcen und reduziert die Emissionen gefährlicher Abfälle. Zulässig ist diese Methode allerdings nicht immer. So müssen Sie Kältemittel entsorgen, wenn:

  • Stoffe zu stark verunreinigt sind (durch Maschinenöl oder nach Bränden)
  • Mittel mit anderen nicht klar identifizierbaren Stoffen gemischt wurden
  • Kältemittel von der F-Gase-Verordnung betroffen und verboten sind

Ob Sie die Voraussetzungen zum Aufbereiten erfüllen oder Kältemittel entsorgen müssen, prüfen zertifizierte Fachbetriebe. Diese untersuchen Proben dazu mit Analysegeräten oder in Laboren. Kommt die Aufbereitung infrage, kennzeichnen Sie die Mittel entsprechend und dokumentieren die Wiederaufbereitung auch im Anlagenbuch.

Wichtig zu wissen: Das Aufbereiten von Kältemitteln ist der Entsorgung immer vorzuziehen. Das gilt zumindest dann, wenn es technisch möglich, gesetzlich zulässig und wirtschaftlich vertretbar ist. Ein typischer Anlass ist dabei die Wiederbefüllung der eigenen Anlage. Das sogenannte Re-Use spart dabei Kosten sowie Ressourcen ein. Außerdem schont es die Umwelt und das Klima.

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Kältemittel entsorgen: Richtlinien und gesetzliche Vorgaben

Der Schutz der Umwelt, des Klimas und der Gesundheit ist von größter Bedeutung, wenn es um den Umgang mit Kältemitteln geht. Bei dem Entsorgen der Mittel sind daher zahlreiche gesetzliche Vorgaben und Richtlinien zu beachten. Die folgende Tabelle zeigt die Wichtigsten im Überblick.

Richtlinien und VorgabenInhalte der Richtlinien
EU-F-Gase-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 517/2014)Die EU-F-Gase-Verordnung verbietet die absichtliche Freisetzung von Medien wie R134a, R410A, R12 oder R22. Sie fordert Betreiber sowie Fachbetriebe bei Wartung, Stilllegung oder Entsorgung zur Rückgewinnung auf und verpflichtet alle Beteiligten dazu, alle Arbeiten umfassend zu dokumentieren. Zu beachten ist die F-Gase-Verordnung vor allem auch wegen Verboten und Grenzwerten. Durch diese kann das Entsorgen von Kältemitteln wie R22 Pflicht sein.
Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung ist die nationale Umsetzung der EU-F-Gase-Verordnung. Sie fordert eine Sachkundepflicht für alle Personen, die mit Kältemitteln arbeiten. Darüber hinaus müssen Anlagen nach ChemKlimaschutzV eindeutig gekennzeichnet sein. Die Verordnung schreibt regelmäßige Dichtheitskontrollen vor und enthält eine Meldepflicht für große Betreiber.
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt die umweltgerechte Entsorgung von Kältemitteln und anderen Stoffen. In diesem Sinne enthält es Vorgaben für den Transport und die Übergabe gebrauchter sowie kontaminierter Kältemittel. Das Gesetz fordert die ordnungsgemäße Verwertung und verpflichtet Fachbetriebe zur Nachweisführung, unter anderem durch die sogenannte Begleitscheinpflicht.

Die Auswahl erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie enthält aber die für Betreiber wichtigsten Regelwerke, wenn sie Kältemittel entsorgen möchten.

Wichtige Nachweispflichten für die Entsorgung von Kältemitteln

Wichtig für Betreiber von Klima- und Kälteanlagen ist, dass sich aus den oben genannten Richtlinien und Vorschriften verschiedene Nachweispflichten ergeben. Dazu gehören:

  • Entsorgungsnachweise über die Menge, die Art und die Übergabe der Medien
  • Wartungsprotokolle über die Durchführung von Arbeiten an den Anlagen
  • Zertifikate als Sachkundenachweis für den Umgang mit den Gefahrstoffen
  • Begleitscheine nach KrWG zur Nachverfolgung von gefährlichen Abfällen

Während die Entsorgungsnachweise von Betreibern oder Fachbetrieben zu erbringen sind, müssen sich die Betreiber selbst um Wartungsprotokolle kümmern. Die erforderlichen Zertifikate benötigen darüber hinaus alle, die Kältemittel absaugen, entsorgen oder aufbereiten.

Bei Verstößen gegen die Vorgaben drohen empfindliche Bußgelder

Wer Kältemittel illegal entsorgt oder in die Umwelt freisetzt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Denn diese Vergehen ahndet der Staat mit Zahlungen von bis zu 50.000 Euro. Hinzu kommt unter Umständen das Ausbleiben von Versicherungsleistungen, wenn es durch das unsachgemäße Entsorgen nachweislich zu Umweltschäden gekommen ist. Strafen drohen auch dann, wenn Sie Nachweise nicht vorbringen können oder wenn Unbefugte an den Anlagen arbeiten.

Unser Tipp: Lassen Sie Arbeiten an Kälte- und Klimaanlagen nur von Fachbetrieben mit einer Zertifizierung nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung durchführen. Diese kennen die aktuellen Vorgaben sowie Richtlinien und garantieren für deren Einhaltung.
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Kältemittel absaugen und entsorgen: Der Ablauf im Überblick

Möchten Sie Kältemittel entsorgen oder wiederverwenden, müssen Sie zunächst einen Fachbetrieb mit ChemKlimaschutzV-Zertifikat beauftragen. Dieser setzt die Anlage fachgerecht außer Betrieb, bevor er das Kältemittel absaugt. Wie das im Detail funktioniert, zeigt die folgende Übersicht.

Im ersten Schritt geht es darum, die Anlage entsprechend vorzubereiten und die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Fachbetriebe schalten die Kälte- oder Klimatechnik dazu zunächst ab. Sie machen die Anlage drucklos und legen die erforderliche persönliche Schutzausrüstung an. Sind Schäden zu erkennen, ist außerdem eine Dichtheitsprüfung erforderlich.

Wichtig zu wissen: Nur Fachleute mit Zertifikat nach ChemKlimaschutzV dürfen Kältemittel entsorgen. Lassen Sie sich das Zertifikat vor Maßnahmenbeginn zeigen, um keine Risiken einzugehen.

Ist alles vorbereitet, saugen Fachbetriebe das alte Kältemittel ab. Dazu setzen Sie ein sogenanntes Rückgewinnungs- oder Recyclinggerät ein. Dieses erzeugt ein Vakuum, um flüssige oder gasförmige Medien abzusaugen. Anschließend komprimiert das Gerät Kältemittel wie R134a, R410A, R12 oder R22. Es führt überschüssige Wärme an einem Kondensator ab und leitet das flüssige Medium in einen dafür zugelassenen Druck-/Sammelbehälter. Ist kein Kältemittel mehr in der Anlage vorhanden, sinkt der Druck und das Rückgewinnungsgerät schaltet sich automatisch ab.

Im nächsten Schritt transportieren Fachbetriebe die Mittel zu einem zugelassenen Entsorgungsbetrieb. Dieser sorgt daraufhin für die thermische oder chemische Zerstörung der klimaschädlichen Medien. Alternativ entfernen Aufbereitungsanlagen Ölrückstände und andere Fremdstoffe, um das Kältemittel recyceln und erneut verwenden zu können. Wichtig ist in diesem Fall die fachgerechte Kennzeichnung.

Fachbetriebe und Betreiber kümmern sich unterdessen um die umfassende Dokumentation und Nachweisführung. Während Gewerbe- oder Fachbetriebe Entsorgungsnachweise, Begleitscheine nach KrWG sammeln/ausstellen sowie den Eintrag im Anlagenbuch vornehmen, sammeln Betreiber Quittungen oder Übergabebelege durch Fachfirmen und Entsorger.

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Entsorgen von Kältemitteln wie R22 oder R410A: Kosten

Geht es beim Kältemittel-Entsorgen um die Kosten, spielen viele Faktoren eine Rolle. Relevant ist dabei unter anderem der zeitliche Aufwand, der meist bei ein bis zwei Stunden liegt. Wichtig für die Kosten ist darüber hinaus der Gefahrguttransport und der Preis, den Entsorger bei der Übergabe verlangen. Hinzu kommen außerdem Faktoren wie der Aufwand für Dokumentation und Nachweisführung sowie die Art des Kältemittels. Letzteres beeinflusst vor allem die Kosten für die Abgabe der Mittel bei speziellen Entsorgungsbetrieben. Dabei gilt im Allgemeinen: Je höher die Gefahrstufe ist, umso höher sind auch die Entsorgungskosten. So ist zum Beispiel die Entsorgung von R410A, R134a oder R32 mit höheren Kosten verbunden als die Entsorgung des natürlichen Kältemittels CO₂ (R744).

Kältemittel wie R22, R12, R410A und R134a entsorgen: Kosten

KältemittelTyp / GWPEinstufungKosten pro kg (netto)Hinweise
R134aHFKW / GWP ca. 1430gefährlicher Abfallca. 15–25 €/kgweit verbreitet, moderat teuer
R410AHFKW-Gemisch / GWP ca. 2088gefährlicher Abfallca. 18–30 €/kghäufiger in Split-Klimaanlagen
R22HCFC / GWP ca. 1810verboten/veraltetca. 25–40 €/kghohe Entsorgungskosten, nicht wiederverwendbar
R12CFC / GWP ca. 10.900verboten (FCKW)ca. 35–60 €/kgSonderentsorgung nötig, extrem klimaschädlich
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Die Kosten für die Entsorgung von Kältemitteln wie R410A oder andere verstehen sich als Richtwerte. Sie hängen immer auch von den Umständen ab und kommen zu den Kosten für die Absaugung hinzu. Letztere ergeben sich meist in Abhängigkeit von der Anlagengröße, wie die folgende Übersicht zeigt.

Kältemittel wie R22, R12, R410A und R134a absaugen: Kosten

Anlagengröße / KältemittelmengeTypisches BeispielKosten (netto)Leistung
Kleinanlage (bis 1–2 kg)Split-Klimaanlageca. 60–120 €inkl. Geräteanschluss, Absaugung
Mittlere Anlage (2–5 kg)Gewerbe-Kühlgerätca. 100–180 €ggf. inkl. Teil-Demontage
Größere Anlage (5–10 kg)Serverraum-Klima o.ä.ca. 150–250 €mit größerem Zeitaufwand
Großanlage (über 10 kg)Industrieanlageindividuell – meist >250 €häufig mit Vakuumpumpe, Analyse etc.

Die Werte in der Tabelle enthalten Ausgaben für Anfahrt und Einrichtung der Arbeitsstelle. Ebenso berücksichtigen Sie die Kosten der fachgerechten Absaugung mit Vakuum und die Preise der Zwischenlagerung in einem zugelassenen Rückgewinnungsbehälter.

Unser Tipp: Geht es bei Kältemitteln wie R134a um die Entsorgung, bieten Fachbetriebe häufig auch Pauschalpreise an. Verwenden Sie die Daten in der Tabelle als Richtwerte, können Sie schnell feststellen, ob es sich dabei um wirklich gute Angebote handelt.

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FAQ: Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema

Wann muss ich Kältemittel überhaupt entsorgen lassen?

Eine Entsorgung wird immer dann erforderlich, wenn eine Kälte- oder Klimaanlage stillgelegt, ausgetauscht oder modernisiert wird. Auch bei Reparaturen und insbesondere bei Undichtigkeiten, muss das alte Kältemittel abgesaugt und recycelt oder endgültig entsorgt werden. Ebenso besteht eine Pflicht zur Entsorgung, wenn veraltete oder verbotene Kältemittel wie R22 oder R12 verwendet werden. In allen Fällen dürfen die Mittel keinesfalls in die Umwelt entweichen, da sie als klimaschädlich gelten.

Wie läuft die fachgerechte Entsorgung von Kältemitteln ab?

Zunächst wird die Anlage durch einen zertifizierten Fachbetrieb abgeschaltet und drucklos gemacht. Anschließend saugen Fachkräfte das Kältemittel mithilfe eines Rückgewinnungsgeräts ab, das die Medien in einen speziellen Sammelbehälter überführt. Danach bringen Experten das Kältemittel zu einer Entsorgungs- oder Aufbereitungsanlage, wo entweder die umweltgerechte Zerstörung oder (falls möglich) die Wiederaufbereitung erfolgt. Abschließend kümmern sich Fachbetrieb und Betreiber gemeinsam um die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation und Nachweisführung.

Was kostet es, Kältemittel absaugen und entsorgen zu lassen?

Die Kosten hängen von der Art des Kältemittels, der Menge sowie vom Arbeitsaufwand ab. Die reine Absaugung kostet bei kleinen Anlagen (z. B. Split-Klimaanlagen) zwischen 60 und 120 Euro netto. Für mittlere bis große Anlagen steigen die Preise auf bis zu 250 Euro oder mehr. Hinzu kommen die Entsorgungskosten pro Kilogramm Kältemittel: Für R134a sind etwa 15–25 €/kg üblich, für R410A 18–30 €/kg. Besonders alte Stoffe wie R12 oder R22 sind wegen der Sonderbehandlung deutlich teurer (bis zu 60 €/kg).

Kann ich Kältemittel auch recyceln lassen statt entsorgen?

Ja, in vielen Fällen ist die Aufbereitung gebrauchter Kältemittel möglich und sogar gesetzlich bevorzugt. Wenn das Kältemittel nicht verunreinigt oder mit unbekannten Substanzen vermischt ist, prüfen Fachbetriebe die Qualität und können es nach Reinigung wiederverwenden. Das sogenannte Re-Use ist besonders dann sinnvoll, wenn die Mittel in derselben Anlage erneut zum Einsatz kommen sollen. Aufbereitetes Kältemittel ist zudem günstiger als neues – das spart Kosten und schont Ressourcen.

Welche Nachweise brauche ich für die Kältemittelentsorgung?

Je nach Anwendung und Betriebsgröße sind unterschiedliche Nachweise erforderlich. Fachbetriebe müssen Entsorgungsnachweise und Begleitscheine nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) führen, wenn es sich um gefährliche Abfälle handelt. Betreiber wiederum sollten Wartungsprotokolle führen und sich Quittungen oder Übergabebelege aushändigen lassen. Personen, die mit Kältemitteln arbeiten, benötigen zudem einen Sachkundenachweis nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Die lückenlose Dokumentation ist nicht nur Pflicht, sondern auch Voraussetzung für den Versicherungsschutz im Schadensfall.

Was passiert, wenn Kältemittel illegal oder unsachgemäß entsorgt wird?

Die unerlaubte Freisetzung von Kältemitteln ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das betrifft nicht nur die absichtliche Entsorgung über die Luft oder den Abfluss, sondern auch das Fehlen von Nachweisen oder das Arbeiten ohne Zertifikat. Zudem kann es zum Verlust von Versicherungsleistungen kommen, wenn durch falsche Entsorgung Umweltschäden entstehen. Deshalb ist es essenziell, ausschließlich zertifizierte Fachbetriebe zu beauftragen.

Autor: Johannes Partz

Johannes ist hier Geschäftsführer. In der Energiebranche ist er seit 2013. Er war in verschiedenen Positionen in Technik und Vertrieb bei Energieversorgern tätig. Seine technische Expertise hat er aus den 3 Jahren als Geschäftsführer bei der Hampel GmbH - einem Gebäudetechnik Unternehmen mit Fokus auf Heizungstechnik, Sanitär, Lüftung und Klima.

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