Förderung mobile Heizung: Ab 2023 auch für provorische Heiztechnik

Autor: Marc Bode / ✅ Aktualisiert am: 23.06.2023 / Startseite » Förderung mobile Heizung: Ab 2023 auch für provorische Heiztechnik

Bis zu 40 Prozent: So viel Förderung gibt es seit Januar 2023 für provisorische Heiztechnik. Private sowie gewerbliche Investoren können diesen in Form eines Zuschusses beantragen, wenn sie nach einem Heizungsdefekt eine Erneuerbare-Energie-Anlage einbauen lassen. Wie das funktioniert und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um für eine Mietheizung Förderung zu bekommen, erklärt Deutsche-Thermo.de in den folgenden Abschnitten.

Foerderung Mietkosten provisorische Heizung

Die Themen im Überblick

Förderung der provisorischen Heizung: Art und Konditionen

Die Förderkulisse in Deutschland änderte sich seit 2020 immer wieder – teilweise mit massiven Einschnitten bei der Verfügbarkeit von Mitteln. Seit Januar 2023 bekommen viele Sanierer von Wohn- und Nichtwohngebäuden nun jedoch mehr vom Staat. Denn sie können die Mietkosten einer provisorischen Heizung fördern lassen. Das ist neu und sorgt finanziell für spürbare Entlastungen bei Hauseigentümern, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen oder Kommunen – denn all diese können das neue Förderangebot für provisorische Heiztechnik nutzen.

Zuschüsse für Not- und Übergangsheizungen vom BAFA

Erhältlich ist die Förderung der Mietkosten für provisorische Heiztechnik über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dieses verwaltet das Fördersegment Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und vergibt in diesem Zuge attraktive Zuschüsse. Wie hoch diese ausfallen, hängt von der Art der neuen Heizung ab. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:

HeizungsartBasisförderungHeizungs-Austausch-BonusGesamtförderung
Biomasseheizung10 %10 %10 bis 20 %
Wärmepumpen25 bis 30 %10 %25 bis 40 %
Brennstoffzelle25 %10 %25 bis 35 %
Gebäudenetz (Errichtung)20 bis 30 %20 bis 30 %
Gebäudenetz (Anschluss)25 %10 %25 bis 35 %
Wärmenetz (Anschluss)30 %10 %40 %

Den Heizungs-Austausch-Bonus gibt es immer dann, wenn Sanierer im Zuge der Sanierung eine funktionstüchtige Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtstromspeicherheizung (Kessel oder Einzelöfen) austauschen und anschließend auf das Heizen mit fossilen Energieträgern verzichten. Gasheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Für Gasetagenheizungen und andere Lösungen gibt es kein Mindestalter.

Wichtig zu wissen:

Die Höhe der Förderung für Mietkosten einer provisorischen Heizung hängt von den Förderkonditionen der neuen Heizung ab und entspricht damit den Werten der Spalte „Gesamtförderung“ in der Tabelle.

Abhängig von der Art der neuen Heizung sind also Zuschüsse von 10 bis 40 Prozent möglich.

Fördermittel nur bei Heizungstausch nach Heizungsdefekt

Wer die Förderung für eine Mietheizung für sein Vorhaben nutzen möchte, muss zwei grundsätzliche Voraussetzungen erfüllen:

  • Fördermittel für Übergangsheizungen gibt es nur nach einem Heizungsdefekt.
  • Die neue Anlagentechnik muss über das BEG förderbar sein.

In allen anderen Fällen bekommen Sanierer die Förderung für eine Übergangsheizung nicht. Das betrifft zum Beispiel Lieferverzögerungen, die im Rahmen einer geplanten Heizungserneuerung auftreten. Da sich die Maßnahmen hier verschieben lassen, ist eine Mietheizung nicht erforderlich.

Ein Jahr Mietkosten auch für fossile Heiztechnik förderbar

Anrechenbar sind die Mietkosten für ein Jahr, angefangen vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Inbetriebnahme der neuen Heizung. Welche Heizung übergangsweise für Wärme sorgt, spielt dabei eine untergeordnete Rolle. So gibt es die Förderung unter anderem für:

  • provisorische Wärmepumpenlösungen
  • provisorische Stromdirektheizungen
  • provisorische Heiztechnik auf Basis von gasförmigen, flüssigen oder festen Energieträgern (auch fossil)
  • die provisorische Versorgung durch netzgebundene oder mobile Wärmelieferung (z.B. durch einen mobilen Wärmespeicher)

Förderbar sind damit sämtliche mobile Wärmelösungen. Also auch Elektroheizkessel, Heizanhänger oder Heizcontainer für Gas, Heizöl sowie Biomasse.

Antragsberechtigt sind Sanierer von Wohn- und Nichtwohngebäuden

Wer die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann die Förderung der Mietkosten für provisorische Heiztechnik in vielen Fällen in Anspruch nehmen. So sind alle Investoren antragsberechtigt, die förderbare Maßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden durchführen. Ob es sich dabei um Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen oder Kommunen handelt, spielt keine Rolle.

Gebäudeart und -größe entscheidet über Höhe der förderbaren Kosten

Ob es sich bei einem Objekt um ein Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt, wirkt sich zwar nicht auf die Förderentscheidung aus. Dafür aber auf die maximal anrechenbaren Kosten. Denn bei Wohngebäuden sind diese auf 60.000 Euro pro Wohneinheit (maximal 600.000 Euro pro Haus) begrenzt. Für Nichtwohngebäude gilt hingegen eine Grenze von 1 000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche bzw. 5 Millionen Euro pro Gebäude.

Ausgaben für Fachplanung und Baubegleitung sind zusätzlich förderbar

Neben der Förderung, die es auch für provisorische Heizungen gibt, vergibt der Staat Fördermittel für Fachplanungs- und Baubegleitungskosten. Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent, wobei in Ein- und Zweifamilienhäusern eine Kostengrenze von 5.000 Euro gilt. Mehr bei Mehrfamilienhäusern lassen sich 2.000 Euro pro Wohneinheit anrechnen (maximal 20.000 Euro) und im Nichtwohnbereich liegt die Grenze bei 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (maximal 20.000 Euro pro Gebäude).

Die richtige Antragstellung und wichtige Voraussetzungen

Neben den grundlegenden Voraussetzungen (Heizungsdefekt und Einbau förderbarer Heizung) gibt es weitere Bedingungen. So erhalten Sanierer die Förderung der Mietkosten für provisorische Heiztechnik nur in mindestens 5 Jahre alten Gebäuden. Ausschlaggebend ist dabei das Datum von Bauantrag oder Bauanzeige. Die Heizungsförderung ist vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zu beantragen (Verträge für Mietheizung ausgenommen) und die provisorische Heiztechnik muss nach Abschluss der Maßnahme komplett zurückgebaut werden.

Antragstellung rechtzeitig online über die Webseite des BAFA

Wer eine förderbare Heizung einbaut und Fördermittel für diese sowie die nötige Mietheizung beantragen möchte, erledigt das online auf der Webseite des BAFA. Hier hat der Fördergeber die Antragsunterlagen digital bereitgestellt. Nach dem Ausfüllen und Absenden der Unterlagen erhalten Antragsteller eine Eingangsbestätigung. Direkt darauf können sie auf eigenes finanzielles Risiko mit dem Umbau beginnen. Gewissheit darüber, dass der Staat die Fördermittel tatsächlich bereitstellt, verschafft erst der Zuwendungsbescheid. Bis dieser kommt, dauert es aktuell allerdings mehrere Monate.

Heizung einbauen lassen und Bestätigung durch Handwerker

Ab dem Erhalt des Bewilligungsbescheides bleiben 24 Monate Zeit, die neue Heizung einzubauen. Kommt es zu nicht selbst verschuldeten Verzögerungen, ist auch eine Verlängerung der Frist möglich. Das gilt jedoch nicht für die Förderung der provisorischen Heizung, für die sich nur die Kosten eines Jahres berücksichtigen lassen.

Nach Abschluss aller Arbeiten stellen Fachhandwerker eine Fachunternehmererklärung aus. Sanierer übermitteln diese an ihren Fördergeber und weisen die Kosten nach. Die Sachbearbeiter des BAFA prüfen daraufhin alle Unterlagen und weisen die Zahlung an. Aktuell nimmt auch dieser Prozess mehrere Monate Zeit in Anspruch.

FAQ: Fragen zur Förderung der Mietkosten für provisorische Heiztechnik

Wer bekommt die Fördermittel für Miet- oder Notheizungen?

Von dem Förderangebot profitieren alle, die nach einem Heizungsdefekt in einem mindestens fünf Jahre altem Haus die bestehende Heizung durch eine Erneuerbare-Energien-Anlage austauschen. Betroffen sind damit Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen oder Kommunen, die Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen sowie Anschlüsse an Wärme- und Gebäudenetze installieren. Provisorische Mietheizungen werden dabei auch dann gefördert, wenn Sie mit Heizöl oder Erdgas laufen.

Wie hoch ist die Förderung für provisorische Heiztechnik?

Erhältlich sind Zuschüsse der BEG, die Sanierer über das BAFA beantragen. Die Konditionen entsprechen den Konditionen der förderbaren Heizung. Diese liegen technikabhängig bei 10 bis 40 Prozent. Die Kosten der Mietheizung lassen sich dabei von der Antragstellung bis zur Inbetriebnahme der neuen Heizung berücksichtigen – insgesamt jedoch nur für ein Jahr. Begrenzt sind auch die insgesamt anrechenbaren Kosten.

Wie beantrage ich die finanzielle Unterstützung richtig?

Die Beantragung erfolgt online über die Webseite des BAFA. Wichtig ist, dass Antragsteller das vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen erledigen. Verträge, welche die Mietheizung betreffen, sind von dieser Bedingung ausgeschlossen. Nach der Antragstellung kann die Sanierung auf eigenes finanzielles Risiko starten. Wer mehr Sicherheit benötigt, wartet auf den Zuwendungsbescheid. Nach Abschluss aller Arbeiten sind die Handwerkerleistungen sowie die Kosten über das BAFA-Portal nachzuweisen, damit der Fördergeber neben der Heizungsförderung auch die Förderung der Mietkosten für provisorische Heiztechnik auszahlen kann.

Autor: Marc Bode

Marc Bode

Marc ist Geschäftsführer bei Deutsche Thermo. Er arbeitet seit 2009 in der Energiebranche und hat seine Ausbildung bei einem Anbieter für Flüssiggas gemacht. Seitdem war der Experte für Wärme- und Kältetechniken in vielen verschiedenen Funktionen tätig und hat 2020 Deutsche Thermo gestartet.

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