BAFA-Förderung für Kälteanlagen und Klimaanlagen

Die Kälte- und Klimatechnik hat einen großen Einfluss auf unser Klima. Um Letzteres zu schützen und die Ziele der Pariser Klimakonferenz zu erreichen, fördert die Bundesregierung über die BAFA-Förderung auch effiziente Kühlsysteme.

Münzen und Zettel mit BAFA-Förderung für Kältemaschinen, Kaltwasssätze und Klimaanlagen

Die BAFA-Förderung für Kälteanlagen und Klimaanlagen gibt es dabei für neu installierte Gesamtanlagen sowie die Neuinstallation von Kälteerzeugungseinheiten in bestehenden luft- oder wasserführenden Kühlsystemen. Darüber hinaus gibt es hohe Zuschüsse auch für Fahrzeugklimaanlagen, etwa in Bussen. Wir informieren über die Förderkonditionen und erklären, welche Vorgaben für die hohen Zuschüsse zu erfüllen sind. Außerdem zeigen wir, wie Anlagenbetreiber die BAFA-Förderung für Kälteanlagen und Klimaanlagen richtig beantragen.

Die Themen im Überblick

Für diese Anlagen gibt es die attraktive BAFA-Förderung

Wer eine neue Klimaanlage einbauen lässt, bekommt in vielen Fällen hohe Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Voraussetzung ist, dass es sich bei den Anlagen um stationäre Klima- und Kälteanlagen handelt. Die Systeme dürfen nicht mit halogenierten Kältemitteln arbeiten und sind neu zu errichten oder neu zu installieren. Von der BAFA-Förderung für Kälteanlagen und Klimaanlagen profitieren darüber hinaus auch Anlagenbetreiber, die die Kühleinheit eines wasser- oder luftführenden Kühlsystems austauschen. Die Kälteverteilung kann in diesem Fall bestehen bleiben, wodurch die Sanierungskosten erheblich sinken.

Wichtig zu wissen ist, dass das BAFA neben der eigentlichen Kühltechnik auch ergänzende Komponenten fördert. So gibt es die Zuschüsse auch für Wärmepumpen-Kältemaschine oder Wärme- und Kältespeicher, die für eine höhere Effizienz des Gesamtsystems sorgen.

Geförderte stationäre Kälteanlagen und Klimaanlagen

Die hohe BAFA-Förderung für Kälteanlagen und Klimaanlagen können Anlagenbetreiber beantragen, wenn sie eine der folgenden Technologien erstmals, ergänzend oder als Ersatz für eine bestehende Kälteanlage einbauen:

Kaltwassersätze, die auf Kältemittel der Sicherheitsklasse A3 setzen; Beispiele: Propan (R-290), Propen (R-1270) oder Isobutan (R-600a)

Kaltwassersätze, die auf Kältemittel der Sicherheitsklasse B2L setzen; Beispiele: Ammoniak (R-717), Gemisch aus Ammoniak und Dimethylether (R-723)

Adiabate Kühlsysteme (Verdunstungsanlagen)

Tiefkühlstufen mit R-744 mit einem der vorgestellten Kaltwassersätze

Booster-Supermarkt- und Gewerbekälteanlagen mit R-744

Kälteanlagen mit Turboverdichter und R-718

Ab- und Adsorptionsanlagen zur Kälteerzeugung

Vakuumeiserzeuger mit Turboverdichter

Neben der Förderung für einen Kaltwassersatz gibt es darüber hinaus Zuschüsse auch für Luftkühler, adiabate Rückkühler, Wärmepumpen zur Abwärmenutzung, Kühleinrichtungen für Supermärkte, Solekreisläufe und Systeme für die freie Kühlung. Wer Wärme- oder Kältespeicher installiert, bekommt auch für diese hohe Fördergelder. Das Gleiche gilt für Kombinationsanlagen, welche die gemeinsame Wärme- und Kälteerzeugung mit erneuerbaren Energien ermöglichen.

BAFA-Förderung für Kälteanlagen und Klimaanlagen in Fahrzeugen

BAFA-Förderung für Kälteanlagen und Klimaanlagen in Fahrzeugen
Finanzielle Unterstützung gibt es aber nicht nur für die stationäre Klimatechnik. Auch Kälteanlagen für neue Elektrobusse sowie Erweiterungs- und Nachrüstsätze für Schienenfahrzeuge fördert der Staat. Wichtig ist allerdings, dass diese Systeme mit dem Kältemittel CO2 (R-744) arbeiten und über eine Leistung von 5 bis 45 kW verfügen.

Förderfähige Kosten der Klima- und Kältetechnik im Überblick

Welche Arbeiten und Leistungen das BAFA fördert, hängt grundsätzlich von der Art der Anlage und dem Einsatzgebiet ab. Die folgende Tabelle gibt einen umfassenden Überblick:

Art, Einsatz der Kälteanlage für die BAFA-Förderung von Kälteanlagen und KlimaanlagenFörderfähige Komponenten und Kosten
Kälteanlagen für den Supermarktbereich NK, TK, Pluskühlungneue Kältemaschinen inklusive Zubehör, Kühlmöbel mit Anschluss an den Kältekreislauf samt Glasdeckel und Türen, Verflüssiger, Kälteverteilung, Abtauvorrichtung, Stromversorgung ab Schaltschrank (Steuerung, Regelung, Kabel. Verteiler, Stromzähler)
Kälteanlagen für Gewerbe / Industrie NK, TK neue Kältemaschinen inklusive Zubehör, Verdampfer mit Anschluss an den Kältekreislauf, Verflüssiger, Kälteverteilung, Abtauvorrichtung, Stromversorgung ab Schaltschrank (Steuerung, Regelung, Kabel. Verteiler, Stromzähler)
Klimaanlagen für Gebäudekühlung, Produktionskühlung und Serverkühlungneue Kältemaschinen inklusive Zubehör, Verdampfer mit Anschluss an den Kältekreislauf, explizit “kalte” Rohrsysteme bis zum Verbraucher bzw. Wärmetauscher, Verflüssiger, Stromversorgung ab Schaltschrank (Steuerung, Regelung, Kabel. Verteiler, Stromzähler)
Sorptionsanlagen für Gebäudekühlung, Produktionskühlung und Serverkühlungneue Sorptionsanlagen samt Zubehör, Luftkühler mit Anschluss an Solekreislauf / Glykolkreislauf, explizit “kalte” Rohrsysteme bis zum Verbraucher bzw. Wärmetauscher, Verflüssiger, Stromversorgung ab Schaltschrank (Steuerung, Regelung, Kabel. Verteiler, Stromzähler)
Freikühlanlagen für Gebäudekühlung, Produktionskühlung und Serverkühlungneue Freikühlanlagen samt Zubehör, Luftkühler mit Anschluss an Solekreislauf / Glykolkreislauf, explizit “kalte” Rohrsysteme bis zum Verbraucher bzw. Wärmetauscher, Verflüssiger, Stromversorgung ab Schaltschrank (Steuerung, Regelung, Kabel. Verteiler, Stromzähler)
Brunnenkühlanlagen für Gebäudekühlung, Produktionskühlung und Serverkühlungneue Brunnenkühlanlage samt Zubehör, Luftkühler mit Anschluss an Solekreislauf / Glykolkreislauf, explizit “kalte” Rohrsysteme bis zum Verbraucher bzw. Wärmetauscher, Verflüssiger, Stromversorgung ab Schaltschrank (Steuerung, Regelung, Kabel. Verteiler, Stromzähler)
Abwärmenutzung mittels Wärmetauscher aus Kälteanlagen und Produktionsanlagen,  z.B. für Gebäudeheizung, Brauchwassererwärmungneue Wärmeübertrager als Enthitzer im Kältekreislauf samt Zubehör, „warme“ Rohrsysteme vom Enthitzer bis zum Pufferspeicher, Stromversorgung ab Schaltschrank (Steuerung, Regelung, Kabel. Verteiler, Stromzähler)
Abwärmenutzung mittels Wärmepumpe aus Kälteanlagen und Produktionsanlagen  z.B. für Gebäudeheizung, Brauchwassererwärmungneue Wärmeübertrager als Enthitzer im Kältekreislauf samt Zubehör, neue Wärmepumpe, „warme“ Rohrsysteme vom Enthitzer bis zum Pufferspeicher, Stromversorgung ab Schaltschrank (Steuerung, Regelung, Kabel. Verteiler, Stromzähler)

Die BAFA-Förderung für Kälteanlagen und Klimaanlagen gibt es dabei immer für den Kauf, die Fracht, das Einbringen und die Montage der Technik.

Konditionen der BAFA-Förderung für Kälteanlagen und Klimaanlagen

Anders als bei den staatlichen Fördermitteln für das Heizen mit erneuerbaren Energien, ist die Bestimmung der Förderhöhe bei Kälte- und Klimaanlagen etwas komplizierter. Denn hier gibt es zwei Formeln, mit denen Anlagenbetreiber die Zuschusshöhen individuelle bestimmen:

F = (A * XB + C) * X [in Euro] für stationäre Kältemaschinen und Fahrzeug-Klimaanlagen

F = A * L* D + B [in Euro] für Kühlsolekreisläufe mit Verrohrung und Sole

Während X dabei die Kühlleistung in kW symbolisiert, stehen L und D für Rohrlängen (in Meter) und Durchmesser (in Millimeter). A, B und C sind hingegen spezielle Kennwerte, die von der Art der Kühltechnik abhängen. Die folgenden Tabellen geben einen umfassenden Überblick:

Flüssigkeitskühlsätze mit Kältemitteln der Sicherheitsklasse A3: R-290, R-1270, R-600a:

BAFA-Förderung für Kälteanlagen und Klimaanlagen: Flüssigkeitskühlsätze (A3ABC
Normalkühlung   
Kompakt-Anlagen mit max. 100 g Kältemittel pro kW Kälteleistung, flüssigkeitsgekühlt, ein Kältemittelkreislauf, mit höchstens 80 g Kältemittel pro kW Kälteleistung2.946,23-0,7508-26,39
kombinierte Kompakt-Anlagen, flüssigkeitsgekühlt, mehrere Kältemittelkreisläufe, mit höchstens 80 g Kältemittel pro kW Kälteleistung inkl. flüssigkeitsgekühlte steckerfertige Systeme*32.649.844-3,1859192,49
Anlagen, flüssigkeitsgekühlt1.394,48-0,3892-17,43
Anlagen, luftgekühlt1.104,97-0,2964-66,21
Klima- und Prozesskälteanlagen   
Kompakt-Anlagen, flüssigkeitsgekühlt, ein Kältemittelkreislauf, mit höchstens 80 g Kältemittel pro kW Kälteleistung2.786,02-0,7437-24,94
kombinierte Kompakt-Anlagen, flüssigkeitsgekühlt, mehrere Kältemittelkreisläufe, mit höchstens 80 g Kältemittel pro kW Kälteleistung4.896-0,8842121,22
Anlagen, flüssigkeitsgekühlt1.247,53-0,3892-14,53
Anlagen, luftgekühlt1.373,43-0,4183-13,0

Flüssigkeitskühlsätze mit Kältemitteln der Sicherheitsklasse B2L: R-717, R-723:

BAFA-Förderung für Kälteanlagen und Klimaanlagen: Flüssigkeitskühlsätze (B2L)ABC
Normalkühlung   
Anlagen, flüssigkeitsgekühlt1.237.569-0,00004-1.237.073
Anlagen, luftgekühlt1.048,41-0,0656-566,34
Klima- und Prozesskälteanlagen   
Anlagen, flüssigkeitsgekühlt9.247,30-0,861549,81
Anlagen, luftgekühlt941,99-0,35916,10

Andere Kälteerzeuger

BAFA-Förderung für Kälteanlagen und Klimaanlagen: Andere KälteerzeugerABC
Adiabate Verdunstungskühlanlagen3.567,45-1,078870,79
Supermarktkälteanlagen mit R-7441.192,79-0,427058,61
Gewerbekälteanlagen mit R-7441.192,79-0,427058,61
Turboverdichter mit R-71810000
Ab- und Adsorptionsanlagen1.484,38-0,2682-74,31
Vakuumeiserzeuger (Turboverdichter) mit Nebenantrieben, Wärmeübertrager, Pumpe9.669,6-0,61590,00

Komponenten und Systeme

BAFA-Förderung für Kälteanlagen und Klimaanlagen: Komponenten und SystemeABC
Tiefkühlstufe mit R-744781,69-0,2153-210,4
Luftkühler für NK-Kälteanlagen233,20-1,000061,10
Luftkühler für AC- und Prozesskühlanlagen421,63-1,000023,32
Adiabate Rückkühler (Hybridkühler)82.239,4-1,594459,92
Rückkühler für flüssigkeitsgekühlte Anlagen26.700,02-3,499521,12
Wärmepumpe mit nicht-halogeniertem Kältemittel zur Abwärmenutzung1.246,73-0,5614-1,21
Kühlsolekreisläufe0,54657,60 

Für Fahrzeug-Klimaanlagen ist die Berechnung der Förderhöhe einfacher. Hier können Antragsteller die Werte wie folgt in die Formel einsetzen: A = 472,5; B = -1; C = 135.

Zuschüsse auch für Fachplanung und Anlagenkombination

Finanzielle Unterstützung gibt es mit der BAFA-Förderung für Kälteanlagen und Klimaanlagen aber nicht nur für die Kälteerzeuger selbst. Auch für Kühlmöbel, Freikühlsysteme sowie Planungsleistungen bekommen Anlagenbetreiber hohe Zuschüsse. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick.

FördergegenstandHöhe der BAFA-Förderung für Kälteanlagen und Klimaanlagen
Supermarkt-Kühlmöbel400 Euro pro laufende Meter
Verteilsysteme für Freikühler (Rohre, Ventile, Regler und weitere Komponenten)5 % der eigentlichen Förderung extra
Ausführungsplanung
  • 500 Euro pro Luftkühler für 2 bis 10 Geräte (1.000 bis 5.000 Euro)
  • 1.000 Euro für einen oder mehrere Wärmespeicher
  • 1.000 Euro für einen oder mehrere Kältespeicher
Kombination von Kälte- und regenerativer Energieanlage (geförderte Photovoltaik, Solarthermie, Bio-BHKW oder Windstromanlage)
  • 50 Euro pro kW extra (max. doppelte installierte elektrische Antriebsleistung der Kälteerzeuger)
  • 1.000 Euro extra für die Kombination einer neuen Solarthermieanlage mit einer Sorptionskälteanlage

Anlagenbetreiber müssen die Zuschüsse nicht zurückzahlen. Die BAFA-Förderung für Kälteanlagen und Klimaanlagen ist allerdings auf 150.000 Euro oder 50 Prozent der förderfähigen Kosten eines Vorhabens begrenzt.

Technische Vorgaben des BAFA sind zu berücksichtigen

Damit Anlagenbetreiber die attraktive BAFA-Förderung für Kälteanlagen und Klimaanlagen bekommen, sind zahlreiche technische Vorgaben zu erfüllen. Diese beziehen sich unter anderem auf die Planung und sind im BAFA-Merkblatt Fachtechnik (pdf) nachzulesen. In der Regel stellen die verantwortlichen Planer und Fachpartner sicher, dass sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Wichtig: Neben den technischen Vorgaben gibt es auch eine Pflicht zum Monitoring. Wer die BAFA-Förderung von Kälteanlagen und Klimaanlagen in Anspruch genommen hat, muss dabei fünf Jahre lang Betriebsdaten an den Fördergeber senden. Die Übermittlung der Daten ist einmal im Jahr erforderlich. Wer dem nicht nachkommt, riskiert, die Fördermittel rückwirkend zu verlieren.

Diese Kosten einer Klima- und Kälteanlage fördert das BAFA nicht

Die BAFA-Förderung für Kälteanlagen und Klimaanlagen ist auf 50 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Das heißt: Je höher die Kosten der Maßnahme sind, umso höher können auch die staatlichen Zuschüsse ausfallen. Damit diese möglichst vielen Anlagenbetreibern zugutekommen beteiligt sich der Fördergeber nicht an allen Ausgaben. Wichtig ist zum Beispiel das Sie die Kältemaschine kaufen. Eine Übergangsversorgung in der Sie einen Kaltwassersatz mieten, wird nicht gefördert. Die folgende Liste zeigt, welche Kosten im BAFA-Programm zur Förderung für Kälte- und Klimaanlagen nicht anrechenbar sind:

Planungsleistungen und Beratung zur Förderung, Bauleitung, Bauüberwachung, Generalunternehmerzuschlag, Versicherungen, Genehmigungen, Abnahme, Gebühren (Ausnahme: zugelassene Beratungsleistungen nach der Richtlinie)

Baustelleneinrichtung und Gerüste (Ausnahme: Arbeitsbühnen/ Hubwagen für Montage, Kranarbeiten und Einbringarbeiten der Klimatechnik)

Bauverzögerungen und Baumängel

Bauarbeiten im Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe (Fassadenarbeiten oder Dacharbeiten, Brunnenbohrungen oder Sondenbohrungen, Bauwerksabdichtungen, Bodenkanäle, Doppelböden)

Demontage und Entsorgung von Altanlagen

Stromversorgung bis zum Schaltschrank

Verteilung von Kälte in für die Kühlung von Servern oder Produktionsprozessen

Kühlzellen, Kühlhallen, damit verbundene Dämmung, Kühldecken, Kühlwände, Boden- und Betonkernkühlung

steckfertige Kühlmöbel, Kühlregale, Kühltruhen, Spülen, Waagen und andere nicht kältetechnische Bauteile in kältetechnischen Bedientheken

BHKWs, Solarkollektoren, Luftkanäle, Luftkühler, Mietkälte

Verschleiß- und Ersatzteile, Leckageverluste, Wartungskosten

mobile Klimaanlagen

Aber auch für gebrauchte und generalüberholte System gibt es die BAFA-Förderung für Kälteanlagen und Klimaanlagen nicht. Das Gleiche gilt für Messeanlagen, Vorführware, Versuchs- und Testanlagen sowie in Eigenleistung errichtete Systeme.

Antragsberechtigte: Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

Nicht jeder, der sich für die BAFA-Förderung von Kälteanlagen und Klimaanlagen interessiert, kann die Mittel auch beantragen. Nicht förderfähig sind zum Beispiel Anlagen für Privatpersonen, Bundesländer, landeseigene Einrichtungen. Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen dürfen die attraktiven Zuschüsse jedoch beantragen. Das gilt zumindest dann, wenn sie selbst Eigentümer, Pächter oder Mieter des entsprechenden Grundstücks sind. Eine Ausnahme betrifft Contractoren: Auch diese dürfen die BAFA-Förderung für Kälteanlagen und Klimaanlagen beantragen, sofern ein Grundstückseigentümer, Grundstückspächter oder Grundstücksmieter sie damit beauftragt hat.

Die Fördermittel für Fahrzeug-Klimaanlagen gibt es für Fahrzeuge, die dem öffentlichen Personen-Nahverkehr dienen. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller Eigentümer oder Betreiber der Fahrzeug-Klimaanlage sind. Dienstleister, welche die Fördermittel im Auftrag des Eigentümers beantragen, sind ebenfalls antragsberechtigt.

Wichtig: Antragstellung unbedingt vor der Auftragsvergabe

Die BAFA-Förderung von Kälteanlagen und Klimaanlagen ist vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen online beim BAFA zu beantragen. Beginnen Anlagenbetreiber die Maßnahme, bevor sie die Freigabe vom Fördergeber erhalten, streicht das BAFA die Mittel. Die Zuschüsse sind dann nicht mehr Verfügbar und Anlagenbetreiber verschenken viel Geld.

Antragsverfahren zur BAFA-Förderung für Klima- und Kälteanlagen

Förderanträge sind immer online über das vom BAFA bereitgestellte Formular einzureichen. In diesem müssen Antragsteller oder beauftragte Dienstleister die wichtigsten Parameter zur geplanten Anlage eingeben. Die Angaben helfen, die Förderbarkeit des Vorhabens zu prüfen und sind wichtig, um die Fördersumme zu berechnen. Zusätzlich zum Online-Antrag für die BAFA-Förderung von Kälteanlagen und Klimaanlagen sind in der Regel folgende Unterlagen einzureichen:

Organigramm der Unternehmensgruppe

Contracting-Vertrag (falls vorhanden)

andere Zuwendungsbescheide für die Kältetechnik (falls vorhanden)

Berechnung der Kälteleistung

Funktionsschema oder Fließbild der geplanten Anlage

Handelt es sich beim Antragsteller um ein gemeinnütziges Unternehmen, ist außerdem ein Nachweis für die Gemeinnützigkeit erforderlich.

Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen nach Förderzusage

Hat der Fördergeber alle Unterlagen erhalten, prüfen die Experten, ob das geplante Vorhaben förderfähig ist. Gibt es keine Probleme, erstellen sie einen Zuwendungsbescheid. Dieser berechtigt Antragsteller dazu, Liefer- und Leistungsverträge zu vergeben und mit der Umsetzung der Maßnahme zu beginnen.

Achtung: Wer vor der Beantragung oder vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheides mit der Maßnahme beginnt, bekommt die BAFA-Förderung von Kälteanlagen und Klimaanlagen nicht.

Umsetzung der Maßnahme und Verwendungsnachweis

In der Regel setzt der Fördergeber eine Frist von 12 Monaten zur Fertigstellung der Maßnahme. Spätestens dann muss die Technik in Betrieb genommen und fachgerecht abgenommen sein. Nach dem Ende der Abnahmefrist haben Antragsteller dann noch einmal drei Monate Zeit, in denen sie einen Verwendungsnachweis einreichen müssen. Mit diesem teilen Sie dem Fördergeber mit, dass die Anlage fertig eingebaut und bereits in Betrieb ist. Folgende Unterlagen sind in diesem Zusammenhang einzureichen:

Liefervertrag, Leistungsvertrag und Wartungsvertrag

Rechnungen für die geförderte Anlage

Fachunternehmererklärung der Auftragnehmer

Schemata und Fließbilder der Technik

Einbaunachweis für einen Stromzähler (falls erforderlich)

Einbaunachweis für einen Wärmemengenzähler (falls erforderlich)

Informationen über das Ende der jeweiligen Fristen finden Anlagenbetreiber im Zuwendungsbescheid zur BAFA-Förderung von Kälteanlagen und Klimaanlagen. In diesem ist auch nachzulesen, welche Unterlagen für den Verwendungsnachweis erforderlich sind.

Auszahlung der BAFA-Förderung von Kälteanlagen und Klimaanlagen

Der Fördergeber prüft nun die eingegangenen Unterlagen. Sind alle Fördervoraussetzungen erfüllt, zahlt das Amt dann auch die BAFA-Förderung von Kälteanlagen und Klimaanlagen aus. Eine zusätzliche Benachrichtigung erfolgt in aller Regel nicht.

Autor: Johannes Partz

Johannes Partz

Johannes ist hier Geschäftsführer. In der Energiebranche ist er seit 2013. Er war in verschiedenen Positionen in Technik und Vertrieb bei Energieversorgern tätig. Seine technische Expertise hat er aus den 3 Jahren als Geschäftsführer bei der Hampel GmbH - einem Gebäudetechnik Unternehmen mit Fokus auf Heizungstechnik, Sanitär, Lüftung und Klima.

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